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POL-PPMZ: Mainz - Verkehrskontrollen - 117 kontrollierte Fahrzeuge, 35-mal Erlöschen Betriebserlaubnis, Waffen und BTM sichergestellt - Weiterfahrt untersagt

POL-PPMZ: Mainz - Verkehrskontrollen - 117 kontrollierte Fahrzeuge, 35-mal Erlöschen Betriebserlaubnis, Waffen und BTM sichergestellt - Weiterfahrt untersagt
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Mainz (ots)

Am gestrigen Dienstagnachmittag und am 01.07. fanden in der Peter-Altmeier-Allee und auf der Theodor-Heuss-Brücke Großkontrollen der Polizei zu "Illegalen Veränderungen an Kraftfahrzeugen" statt. Insgesamt kontrollierte die Polizei 117 Fahrzeuge, davon der Großteil PKW, aber auch Motorräder. Bei 35 Fahrzeugen waren die Veränderungen so gravierend, dass die Betriebserlaubnis erloschen war. In vier Fällen musste aufgrund von Gefährdungen die Weiterfahrt untersagt und die Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die übrig betroffenen Fahrzeugführer konnten ihre Fahrt bis zur nächsten Werkstatt oder ihrer Wohnanschrift fortsetzen. Am Dienstag wurden zwei Fahrzeuge unmittelbar einer technischen Prüfstelle zur Erstellung eines Gutachtens vorgeführt, welche die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit an den Fahrzeugen bestätigte. Bei einem PKW (19.07) war die Tieferlegung so extrem, dass die Reifen im Kotflügel schleiften. Bei einer Harley-Davidson (01.07) wurden erhebliche Veränderungen an Fahrwerk, Auspuffanlage und Frontverkleidung festgestellt, zudem fehlte der Luftfilter so dass die Geräuschentwicklung erheblich war. Das Motorrad wurde ebenfalls abgeschleppt. Weitere Mängel waren u.a. nicht eingetragene Rad-Reifenkombinationen, nicht zulässige Anbauteile, leergeräumte Auspuffanlagen sowie erhebliche weitere Mängel an Fahrwerken. In allen Fällen müssen die Fahrzeuge nach der Instandsetzung durch einen Sachverständigen einer Prüforganisation überprüft und die Betriebserlaubnis wieder erteilt werden. Diese Kosten und die Kosten des Bußgeldverfahrens gehen zu Lasten der Fahrzeugführer. Oftmals kann dies mehrere hundert Euro betragen.

Bei einem Autofahrer konnten am Dienstag zudem weitere Verstöße festgestellt werden. Der einschlägig bekannte 34-Jährige aus Rheinhessen stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Bei ihm wurden Marihuana, ein Schlagring, mehrere Einhandmesser sowie eine Luftdruckpistole aufgefunden und sichergestellt. Sein PKW wurde abgeschleppt.

Am Dienstag fand eine vorgelagerte Fortbildung von über 40 Einsatzkräften zu diesem Thema, durch die Hochschule der Polizei statt. Die Einsatzkräfte konnten ihr neu erlangtes Wissen unmittelbar danach anwenden.

Hier noch ein Hinweis an Autoenthusiasten: Nicht alles was gefällt, ist auch erlaubt. Bei Manipulationen erlischt die Betriebserlaubnis. Das bedeutet, dass diese Fahrzeuge nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, da sie Umbauten oder Mängel aufweisen, die unzulässig sind. Doch noch ein viel wichtigerer Gesichtspunkt ist, dass ohne gültige Betriebserlaubnis auch der Versicherungsschutz nicht mehr greift! Außerdem können sich auch enorme Gefahrensituationen ergeben, wenn nicht geprüfte oder zugelassene Teile verbaut werden. Durch einen nicht genehmigten Einbau, kann das Fahrzeug unkontrollierbar werden und es im schlimmsten Fall zum Unfall kommen. Dadurch gefährdet man nicht nur sich, sondern auch andere.

Die richtigen Ansprechpartner sind Kfz-Prüfstellen, Sachverständige oder spezialisierte Firmen. Dort können Sie Änderungen an Fahrzeugen einbauen, überprüfen und auch abnehmen lassen.

Ein Ratgeber für das Handschuhfach wie z.B. "Ratgeber für sicheres Tuning - Aus der Szene für die Szene" (gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) kann im Internet kostenlos heruntergeladen werden. Hierin kann detailliert nachgelesen werden, worauf bei Umbauten zu achten ist und welche erlaubt sind. Weitere Infos gibt es auch unter www.tune-it-safe.de.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle
Pressestelle

Telefon: 06131/653045
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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