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POL-PPMZ: Ermittlungstand zum versuchten Tötungsdelikt in Mainz vom 22.03.2022 - gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz und dem Polizeipräsidium Mainz

Mainz (ots)

In Ergänzung zu unserer Pressemitteilung vom 22.03.2022 - 18:13 Uhr zu dem versuchten Tötungsdelikt veröffentlichen wir weitere Informationen.

Gegen 15:00 Uhr greift ein 32-jähriger Mann einen 48-jährigen Fahrlehrer einer Fahrschule am Mainzer Alicenplatz mit einem Messer an und verletzt diesen schwer.

Die Ermittlungen haben mittlerweile ergeben, dass um 15:00 Uhr regelmäßig ein Wechsel der Fahrschüler vor dieser Fahrschule stattfindet und Fahrlehrer dort anwesend sind. Der Beschuldigte, ein mehrfach durch praktische Prüfungen durchgefallener Fahrschüler, nutzt diese Situation, um einen der Fahrlehrer mit einem Messer anzugreifen. Der Fahrlehrer erleidet dabei schwere Verletzungen im Kopf-, Hals- und Schulterbereich. Er wird noch in der Nacht notoperiert. Sein Zustand wird als kritisch bewertet, er ist aber mittlerweile ansprechbar.

Dem 48-Jährigen kommen während des Angriffs zwei weitere Fahrlehrer (28, 48 Jahre) zu Hilfe und werden ebenfalls durch den Beschuldigten leicht verletzt. Sie können nach erster medizinischer Versorgung die Klinik verlassen.

Durch Zeugen wird ein 24-jähriger Polizeibeamter, der zu diesem Zeitpunkt in einiger Entfernung bei einer Unfallaufnahme tätig war, um Hilfe gerufen. Dieser begibt sich sofort zum Tatort und erkennt auf der Straße einen andauernden Angriff auf einen am Boden liegenden Mann. Da der Beschuldigte klarer Ansprache, den Angriff sofort abzubrechen, das Messer nicht aus der Hand legt, macht der Polizeibeamte von seiner Schusswaffe Gebrauch und gibt mehrere Schüsse auf den Beschuldigten ab. Dieser wird durch mehrere Kugeln getroffen und kann dadurch seinen Angriff nicht fortsetzen. Auch er wird in der Nacht notoperiert. Sein Zustand ist derzeit stabil.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 32-jährigen, somalischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Mainz. Er ist im Besitz einer bis zum 22.08.2023 befristeten Aufenthaltserlaubnis, ausgestellt durch die Stadt Mainz. Der Beschuldigte ist bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten und es liegen dem Polizeipräsidium Mainz keine staatsschutzrelevanten oder sonstigen polizeilichen Erkenntnisse vor.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand geht die Staatsanwaltschaft Mainz mittlerweile von einem versuchten Mord aus Heimtücke aus.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle
Pressestelle

Telefon: 06131 65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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