POL-PPTR: Transporteur ohne Lizenz, dafür mit ungültigem Führerschein unterwegs und Autotransporter mit Übermaß
Prüm (ots)
Bei Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs stoppten Beamte des Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Tier am vergangenen Freitag, den 17. Oktober, an der BAB A-60 unter anderem einen Kastenwagen und einen Autotransporter.
Es stellte sich heraus, dass die Fahrerlaubnis des Kastenwagenfahrers ungültig war, während der Autotransporter durch falsche Beladung zu hoch und zu lang war.
Am Morgen wurde zunächst in der Nähe der AS Prüm ein Kastenwagen mit deutscher Zulassung auf dem Rückweg von Frankreich zum Firmensitz in Nordrhein-Westfalen gestoppt. Der bulgarische Fahrer konnte bei der Kontrolle keine Lizenz für den grenzüberschreitenden Güterverkehr vorlegen. Vertiefende Ermittlungen förderten zu Tage, dass das Unternehmen eine solche Lizenz gar nicht besitzt.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurde zudem festgestellt, dass der Führerschein des bulgarischen Fahrers keine Gültigkeit hatte. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und ein Ersatzfahrer musste den Kastenwagen übernehmen. Gegen den bulgarischen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis und gegen den Verantwortlichen des Unternehmens ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis eingeleitet.
Gegen Mittag stoppten die Beamten einen litauischen Autotransporter, der drei Ford Transit und einen Ford Pritschenwagen von den Niederlanden nach Deutschland transportierte. Im Verlaufe der Kontrolle wurde festgestellt, dass die zulässigen Abmessungen des LKW, bedingt durch falsche Beladung, überschritten wurden. Der Transporter maß eine Gesamthöhe von 4,36m und Gesamtlänge von 19,96 m, erlaubt sind jedoch lediglich 4,00m Höhe und 18,75m Länge.
Die Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt. Der Verantwortliche musste einen weiteren Transporteur mit der Übernahme eines der geladenen Fahrzeuge beauftragen, damit beide Transporter die vorgeschriebenen Maße einhalten konnten. Gegen den Fahrer wird ein Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Abmessungen und gegen das Unternehmen ein Verfahren eingeleitet, in dessen Verlauf der Frachterlös eingezogen werden kann.
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