POL-PDTR: POL-PDTR: Polizeiinspektion Trier - Das Einsatzwochenende vom 25.07.2025 bis 28.07.2025
Trier (ots)
Mit einer Lage von 31 Strafanzeigen und 19 Verkehrsunfällen bewegte sich das Aufkommen der Polizeiinspektion Trier am vergangenen regnerischen Wochenende auf einem durchschnittlichen Niveau. Weiterhin waren über 130 "sonstige" Ereignisse zu verzeichnen, bei denen die Polizei hinzugezogen wurde. Nachfolgende Einsätze sollen näher betrachtet werden:
E-Scooter und Versicherungsschutz
Durch eine Polizeistreife konnte eine Person auf einem E-Scooter vom Hauptbahnhof in Richtung Theodor-Heuss-Alle fahrend festgestellt werden. Hierbei fiel auf, dass der E-Scooter kein Versicherungskennzeichen besaß. Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle gab Fahrer nach Belehrung an, dass er nicht wusste, dass er für seinen E-Scooter (max. Geschwindigkeit 20 km/h) einen Versicherungsschutz benötige. Seit dem Jahr 2019 wurde die Elektrokleinsfahrzeuge-Verordnung erlassen, die die Verwendung von Elektrokleinsfahrzeugen, darunter E-Scooter, auf öffentlichen Straßen in Deutschland regelt: Zum Betrieb auf den öffentlichen Straßen sind eine Versicherungsplakette und eine Betriebserlaubnis erforderlich. Häufig beantragen die Hersteller bereits beim Kraftfahrtbundesamt eine sogenannte "allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)", sodass keine Einzelgenehmigung mehr erforderlich ist. Das EKF muss außerdem mit einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer und einem Fabrikschild gekennzeichnet sein (§ 2 eKFV). Die Versicherungsplakette ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Sie darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand der Versicherungsplakette muss mindestens 50 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungsplaketten müssen hinter dem Fahrzeug auf eine Entfernung von mindestens 8 m lesbar sein (§ 3 eKFV). Die Polizei Trier weist erneut eindringlich darauf hin, die Fahrzeuge entsprechend zu versichern. Bei Verstößen drohen Geldbußen laut Bußgeldkatalog.
Handfester Streit um Döner-Preis
Am Hauptbahnhof Trier kam es zu Streitigkeiten über den Preis eines erworbenen Döners, nachdem dieser wunschgemäß mit weiteren Beilagen versehen wurde. Um eine weitere Eskalation der Situation und weitere Streitigkeiten mit der Gegenpartei zu verhindern, wurde den Verantwortlichen ein Platzverweis für den Bahnhofsvorplatz bis um 06:00 Uhr erteilt. Da eine der Personen diesem nicht nachkam, wurde sie nach kurzer fußläufiger Flucht in den Gewahrsam der Polizeiinspektion verbracht, was die Kosten der Nacht nicht unwesentlich erhöhte.
Verkehrsunfall an belebter Kreuzung
Der verantwortliche PKW befuhr zunächst die Straße Auf der Weismark und beabsichtigte an der mittels Lichtzeichenanlage geregelten Kreuzung nach links in die Arnulfstraße abzubiegen. Bei zeitgleicher Grünphase kommt der bevorrechtigte Radfahrer mit seinem Rennrad aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung und beabsichtigt den Kreuzungsbereich entlang der Straße Auf der Weismark in Fahrtrichtung Aulstraße zu passieren. Durch Abbiegen des PKW kommt es zur Kollision beider Fahrzeuge. Es entsteht Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen, der Radfahrer wird leicht verletzt.
Pöbelei endet in JVA
Durch eine Passantin wurde mitgeteilt, dass sich im Bereich der Saarstraße ein Mann befinde, der sich aggressiv gegenüber den Fußgängern und vorbeifahrenden Autofahrer verhalte, indem er diese anschreie. Die Person konnte durch die Streife auf einer Bank sitzend angetroffen werden Der Verantwortliche erhielt zunächst einen Platzverweis. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass gegen ihn ein U-Haftbefehl des AG Trier bestand. Nach Vorführung beim zuständigen Gericht in Trier wurde der Verantwortliche in die JVA eingeliefert.
Verlängerung der Ingewahrsamnahme
Am Freitagabend meldete der Wachdienst des Brüderkrankenhauses Trier eine randalierende Person, welche mit den Fäusten gegen die Drehtüre am Haupteingang schlug. Bei Antreffen durch die Beamten stand der Verantwortliche augenscheinlich unter Drogeneinfluss und reagierte nicht auf die polizeilichen Aufforderungen. Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde er zunächst bis zum folgenden Morgen in Gewahrsam genommen. Nach Entlassung aus dem Gewahrsam weigerte sich der Verantwortliche, das Gelände der Dienststelle zu verlassen, weshalb erneut durch einen Bereitschaftsrichter die Einsetzung bis zur Mittagsstunde angeordnet wurde. Hier versuchte der Verantwortliche sich im Gewahrsam zu verletzen, weshalb er im Anschluss in die Psychiatrie des Mutterhauses eingeliefert wurde.
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