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POL-PDTR: Schwerpunktkontrolle "Wintertauglichkeit der Fahrzeuge"/ Ein positives Fazit zieht die Polizeiinspektion Saarburg nach der heutigen Schwerpunktkontrolle Wintertauglichkeit.

Saarburg (ots)

Der Schneefall und die damit verbundenen Straßenverhältnisse ist mit ursächlich für fünf Verkehrsunfälle im Bereich der Polizeiinspektion Saarburg am Morgen des 30.01.2019. Alle unfallbeteiligten Fahrzeuge waren mit ordnungsgemäßer Bereifung ausgestattet.

In der Zeit von 05.30 Uhr bis 08.30 Uhr ereigneten sich in Onsdorf und Serrig Unfälle im Begegnungsverkehr, in Palzem, Kirf und Mannebach kamen Fahrzeuge auch aufgrund der Witterung von der Fahrbahn ab und touchierten Leitplanken, Mauern oder einen Schuppen. Bei diesen Unfällen wurden 7 Fahrzeuge beschädigt, ein 38 jähriger Fahrzeugführer leicht verletzt.

Die Witterung und die Unfälle des Morgens veranlassten die Polizeiinspektion Saarburg mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz Logistik und Technik zu einer Schwerpunktkontrolle "Wintertauglichkeit der Fahrzeug". Neben einer ordnungsgemäßen Beleuchtung wurde eine entsprechende Bereifung überprüft, welche aufgrund der vorherrschenden Witterung nach der StVO für Fahrzeuge vorgeschrieben ist.

Wiederholt wurde in den letzten Wochen auf die Gefahren winterglatter Straßen und die Winterreifenpflicht hingewiesen. Bereits bei Temperaturen unter 7°C verhärtet die Gummimischung von Sommerreifen. Die Folge: spürbar reduzierte Bodenhaftung und damit ein längerer Bremsweg. Winterreifen sollten dann aufgezogen werden, wenn die Gefahr "winterlicher Straßenverhältnisse" besteht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt entsprechende Bereifung bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" vor. Ein Zeitraum ist nicht vorgeschrieben. Als Faustregel gilt jedoch der Zeitraum von Oktober bis Ostern.

Es dürfen Winterreifen bzw. Allwetter- oder Ganzjahresreifen (mit M+S-Kennzeichnung) verwendet werden. Empfohlen werden meist Winterreifen mit dem Schneeflocken-Symbol ("Three-Peak-Mountain-Snowflake"). Das Symbol dürfen nur Reifen tragen, die eine Mindestgriffigkeit auf Schnee aufweisen.

Wer ein Kraftfahrzeug ohne entsprechende Reifen führt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Behindert er dadurch Andere z.B. dadurch, dass er liegenbleibt, beträgt das Bußgeld 80 Euro. Werden Andere gar gefährdet, beträgt das Bußgeld 100 Euro, bei einem Verkehrsunfall 120 Euro. In den letzten drei Fällen kommt jeweils ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu.

Einsatzleiter Ralph Weber von der Polizei Saarburg zeigt sich erfreut über das heutige Kontrollergebnis und lobt die gute Ausstattung der kontrollierten Fahrzeuge. Alle der ca. 80 kontrollierten Fahrzeuge waren mit ordnungsgemäßer und wintertauglicher Bereifung ausgestattet. Lediglich in fünf Fällen wurden Mängel an der Beleuchtung festgestellt.

"Sichtbarkeit schafft Sicherheit" führt Weber abschließend aus. Auch beim Spazierengehen, Nordic Walking oder aber auch bei Arbeiten im Straßenraum (insbesondere auch beim Schneeschaufeln) ist es empfehlenswert, sich "sichtbar" zu machen. "Denken Sie an das Reflexmaterial nicht nur, wenn Sie entlang von Bundesstraßen als Fußgänger unterwegs sind, sondern vor allem auch im Ortsgebiet, denn 90 Prozent der Fußgängerunfälle ereignen sich in den Ortschaften. Wir empfehlen daher allen Fußgängern, Schulkindern und Radfahrern: Tragen Sie zu Ihrem eigenen Schutz helle Kleidung und reflektierende Materialien", führt Weber abschließend aus.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Saarburg

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