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POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim - Weihnachtsprävention 2019 Richtig beleuchtet im Advent

POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim - Weihnachtsprävention 2019 Richtig beleuchtet im Advent
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Ludwigshafen (ots)

Ruchheim - Advent bedeutet Ankunft. Nicht nur um die Beleuchtung des Weihnachtsbaums sollte man sich wenige Wochen vor Weihnachten Gedanken machen, sondern gerade in der dunklen Jahreszeit ist eine funktionsfähige Beleuchtung im Straßenverkehr unabdingbar, um eine sichere Ankunft aller Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Die Polizeiautobahnstation Ruchheim möchte daher anlässlich des 2. Advents das Licht der zweiten brennenden Kerze nutzen, um auf die Wichtigkeit von Licht im Verkehr hinzuweisen.

"Sehen und gesehen werden" sollte nicht nur ein Motto sein, das in Hollywood wichtig ist. Denn das Licht an Ihrem Fahrzeug hilft Ihnen nicht nur beim Sehen, sondern vor allen Dingen auch beim Gesehen werden, daher der Appell an alle Fahrzeugnutzer, verlassen Sie sich nicht auf die Anzeige Ihres Bordcomputers im Fahrzeug, sondern prüfen Sie regelmäßig die Vorder-, Rück- und Bremslichter an Ihrem Fahrzeug und vergessen Sie auch nicht das Warn-und Blinklicht. Sollte sich Ihre Ankunft nämlich tatsächlich einmal wegen einer Fahrzeugpanne verzögern, schalten Sie bitte unbedingt das Warnblinklicht ein und sichern Sie Ihr Fahrzeug obendrein mittels Warndreieck ab, um Folgeunfälle zu verhindern.

Auch wenn Fußgänger und Fahrradfahrer der Autobahnpolizei eher selten im dienstlichen Alltag begegnen, möchten wir auch Sie mit unserem Appell erreichen, machen Sie sich mit Licht kenntlich und im besten Fall ziehen Sie noch eine reflektierende Jacke oder Weste an, dann sollte einer sicheren Ankunft nichts im Wege stehen.

Die Polizeiautobahnstation Ruchheim wünscht Ihnen einen schönen 2. Advent.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Polizeiautobahnstation Ruchheim
PK König

Telefon: 06237/933-0
E-Mail: pdneustadt.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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