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POL-PPWP: Halloween-Streiche nicht immer harmlos

POL-PPWP: Halloween-Streiche nicht immer harmlos
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Westpfalz (ots)

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November, der Nacht vor Allerheiligen, wird seit einigen Jahren auch in Deutschland Halloween gefeiert: Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will oder kann, dem wird ein Streich gespielt: Der Briefkasten wird beispielsweise mit Konfetti gefüllt oder die Mülltonne mit Toilettenpapier oder Luftschlangen eingewickelt. Diese Streiche sind harmlos, andere dagegen können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen. So fallen beispielsweise Schmierereien an Häusern, Fahrzeugen oder anderen Objekten - egal ob mit Farbe, Senf, Ketchup, Eiern oder anderen Lebensmitteln - in den Bereich der Sachbeschädigungen und können ein teures Nachspiel haben. Sachbeschädigungen können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die der öffentlichen Nutzung dienen. Dazu gehören zum Beispiel demolierte Parkbänke und zerkratzte Scheiben in Zügen. Was viele nicht wissen: Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nur dabei sind und zuschauen - denn dann handelt es sich um gemeinschaftliche Sachbeschädigung. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt die Schadenswiedergutmachung. Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften können - entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist. Alles in allem appelliert die Polizei sowohl an die Vernunft der "gruseligen Zeitgenossen" - egal ob erwachsen oder noch im Kinder- und Jugendlichen-Alter - als auch der Eltern. Wenn die Kids alleine losziehen, sollten Eltern ihnen vorher unbedingt für ihre Streiche die verkehrsarmen Bereiche empfehlen und ihnen den Unterschied zwischen Schabernack und Straftat klar machen. Außerdem sollten Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz Gruppendruck nicht bei Sachbeschädigungen mitzumachen. Sonst könnte Halloween ein teures Nachspiel haben. Und wer will das schon? |elz

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E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
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