ZOLL-M: Jahresbilanz 2021 des Zollfahndungsamtes München
München Nürnberg Lindau Weiden (ots)
Gegen insgesamt 1.999 (Vorjahr: 2.062) Tatverdächtige wurden in über
1.738 (Vorjahr: 1.750) Verfahren (steuer-)strafrechtliche
Ermittlungen geführt und dabei festgestellt, dass Zölle und Steuern
in Höhe von insgesamt über 36 (Vorjahr: 230*) Millionen Euro
hinterzogen worden sind. In 198 (Vorjahr: 170) Fällen sprachen die
Kriminalbeamten/-innen des Zolls die vorläufige Festnahme aus oder
erwirkten Haftbefehle.
Im abgelaufenen Jahr 2021 verhängten die Gerichte in den beim
Zollfahndungsamt München geführten Strafverfahren insgesamt 281
(Vorjahr: 450) Jahre an Freiheitsstrafen. Geldstrafen und Auflagen
wurden in Höhe von rund 900.000 (Vorjahr: 1,8 Mio.) Euro festgesetzt.
Wie schon im vorvergangenen Jahr erfahren, nahm die Bedeutung des
Schmuggels im Postverkehr auch 2021 erneut zu und entfaltete im
Bereich der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität sowie des
Verbringens neuer psychoaktiver Substanzen aber auch von
Dopingmitteln weiter Wirkung. Die klassischen Varianten des
Schmuggels von Rauschgift im Straßenverkehr oder die illegale
Herstellung verbrauchsteuerpflichtiger Erzeugnisse im Bundesgebiet
wurden davon allerdings nicht abgelöst und stellten auch im
vergangenen Jahr den bedeutenden Teil der Ermittlungen des
Zollfahndungsamtes München dar.
Daneben führten die Ermittlerinnen und Ermittler des Zolls teils
umfangreiche Steuerstrafverfahren mit hohen Schäden im Rahmen von
Verstößen gegen Zollvorschriften.
Verstöße gegen Zollvorschriften:
Sowohl Unterfakturierungen bei der Einfuhr gewerblich verbrachter
Güter als auch Zuwiderhandlungen gegen Antidumpingmaßnahmen stellten
die Beschäftigten teils in umfangreichen Verfahren stets vor große
Herausforderungen.
Soweit Verkäufer die Entrichtung hoher (Antidumping-)Abgaben von zum
Teil mehr als 60 % umgehen wollen, entschließen sie sich oftmals
mittels sog. Umgehungseinfuhren die tatsächliche Herkunft zu
verschleiern, was überwiegend bei Waren aus China (u.a.
Wolframelektroden, Keramikfliesen) festzustellen war.
Auf rund 9 Mio. Euro Steuerschaden belief sich das
Ermittlungsergebnis alleine in einem Verfahren gegen einen Importeur
von Wolframelektroden.
Im Bereich der Verstöße gegen Zollvorschriften ermittelten die beim
Zollfahndungsamt München tätigen Ermittlerinnen und Ermittler einen
Steuerschaden (Einfuhrabgaben) von über 26 Millionen Euro (Vorjahr:
225* Millionen Euro).
*Durch wenige, umfangreiche Ermittlungsverfahren auf dem Gebiet der
Verstöße gegen Zollvorschriften (Antidumpingzölle) kam es zur
Feststellung hoher Steuerschäden. Die Verfahren sind mittlerweile
abgeschlossen, und die gerichtliche Aufarbeitung dazu dauert an.
Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität:
Mit einer Zunahme auf 746 (Vorjahr: 500) Ermittlungsverfahren
verzeichneten die Zollfahnder/-innen, ausgehend von den Dienstsitzen
München, Nürnberg und Weiden, dass sich der im Jahr 2020
festgestellte Trend zum Schmuggel von Betäubungsmitteln im
Postverkehr weiter etablierte.
Die im Jahr 2021 auf allen Verkehrswegen sichergestellten und
zusätzlich ermittelten Mengen von Betäubungsmitteln betragen
(gerundet):
sichergestellte Menge zusätzlich ermittelte Menge
(in Klammern die Mengen des Vorjahres)
Heroin 9,5 (0) Kilogramm 2,3 (72) Kilogramm
Kokain 31 (6) Kilogramm 0,5 (2) Kilogramm
Amphetamin 22,5 (20) Kilogramm 74 (3) Kilogramm
Metamphetamin 5,2 (0,5) Kilogramm 0,2 (3) Kilogramm
(z.B. Crystal)
Haschisch 30 (7) Kilogramm 1.130 (6) Kilogramm
Marihuana 245 (250) Kilogramm 355 (640) Kilogramm
Ecstasy-Tabletten 2.150 (11.400) Stück 8.100 (4.000) Stück
Cannabispflanzen 210 (450) Stück
Neue psychoaktive Stoffe 7 (26) Kilogramm
Anfang letzten Jahres gelang es Ermittlerinnen und Ermittlern der
Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift Nordbayern (GER Nordbayern**)
in einem gegen 31 Tatbeteiligte geführten internationalen Verfahren
18 Haftbefehle gegen Mitglieder einer Gruppierung zu vollstrecken.
Hierbei wird davon ausgegangen, dass sie verantwortlich sein könnten
für den Schmuggel von rund einer Tonne Methamphetamin (Crystal) sowie
mehrerer hundert Kilogramm Ecstasy. Kuriere verbrachten die Drogen in
professionellen Schmuggelverstecken von PKWs oder unter Tarnladungen
verborgen von den Niederlanden aus sowohl nach Berlin als auch
Tschechien und verteilten bzw. verkauften diese von dort weiter.
"Nach wie vor sind die geläufig erscheinenden Betäubungsmittel wie
Marihuana, Kokain oder Heroin Gegenstand unserer teils aufwändig
geführten Strukturermittlungsverfahren. Wir stellen aber auch fest,
dass der Schmuggel von Designerdrogen und Grundstoffen zur
Herstellung dazu einen immer höheren Stellenwert einnimmt", so
Regierungsdirektor Rudolf Ertl, Leiter des Zollfahndungsamtes
München.
** Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift des Zollfahndungsamtes
München und des Bayerischen Landeskriminalamtes.
Bekämpfung des Schmuggels verbrauchsteuerpflichtiger Waren:
In 119 (Vorjahr 96) geführten Ermittlungsverfahren sind 13 (Vorjahr:
6,8) Millionen Stück Zigaretten, dies entspricht 65.000 (Vorjahr:
34.000) Stangen, aber auch über 2,3 (Vorjahr: 4,5) Tonnen
Wasserpfeifentabak sichergestellt worden.
Hervorzuheben ist hier das Aufbringen und die Sicherstellung eines
einzigen Zigarettentransportes durch Kontrollkräfte des
Hauptzollamtes Regensburg und die damit verbundene Großsicherstellung
von rund 10 Millionen Stück Schmuggelzigaretten Ende 2021. Die
Hauptverhandlung vor dem Landgericht Regensburg gegen den noch in
Untersuchungshaft befindlichen Fahrer des Transports steht nach
aufwändigen Ermittlungen des Zollfahndungsamtes München nun
unmittelbar bevor.
Außergewöhnlich stellte sich der Modus Operandi einer international
agierenden Gruppierung dar, die aus Ungarn unter Steueraussetzung
verbrachten Wasserpfeifentabak in einer Lagerhalle im Raum Neumarkt
in der Oberpfalz nach Manipulation der Zollplombe gegen gefärbte
Holzspäne austauschte und den echten Wasserpfeifentabak unversteuert
auf dem Schwarzmarkt verkaufte. Mit dem Imitat an Bord setzten sie
ihre Fahrt fort und erledigten die Versandscheine durch vermeintliche
Wiederausfuhren in Drittländer. Die an diesem Konstrukt zu deren
Nachteil beteiligten EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Bulgarien und
Ungarn) haben mittlerweile Steuernachforderungen in Höhe von
insgesamt mehr als 3,5 Millionen Euro geltend gemacht.
Der insgesamt in diesem Bereich festgestellte Steuerschaden liegt bei
rund 10 (Vorjahr: 5) Millionen Euro.
Verstöße gegen Verbote und Beschränkungen;
Delikte gegen das Waffen-/Arzneimittelgesetz, Gewerblicher
Rechtsschutz:
Auch im Jahr 2021 dominierten in diesem Bereich die Ermittlungsfälle,
in denen Dopingsubstanzen und Arzneimittel nach vorheriger
Onlinebestellungen im Postversand von China oder Südosteuropa in die
Bundesrepublik Deutschland verschickt wurden.
In rund 182 (Vorjahr: 450) Verfahren beschlagnahmten die Ermittler:
sichergestellt zusätzlich ermittelt
(in Klammern die Mengen des Vorjahres)
nicht zugelassene Arzneimittel
- Tabletten (Stück) 21.000 (410.000) 1.098 (220)
- Pulverform (KG) 0 (24) 0 (0)
- Flüssigkeiten (Liter) 1,5 (3) 0 (75)
Anabolika:
- Tabletten (Stück) 235.000 (92.000) 12.000 (1.500)
- Pulverform (KG) 4 (32) 0 (0)
- Flüssigkeiten (Liter / Ampullen)
22 / 8.500 (90 / 20.000) 3 / 680 (2 / 1.100)
sichergestellte Menge 2021
(Stück, in Klammern die Mengen des Vorjahres)
Gewerblicher Rechtsschutz:
- Textilien/Schuhe 1.000 (15.000)
- elektronische Geräte/Bauteile 10.000 (10.000)
Waffen:
- Schusswaffen 25 (52)
- Luftdruck-, Softairwaffen 26 (11)
- erlaubnispflichtige Munition 750 (15.500)
- verbotene Waffen 1.079 (400)
- Pyrotechnik (Stück) 8.500 (2.120)
Wie in den Jahren davor bildeten Textilien und elektronische Geräte
bzw. Bauteile davon den Großteil der Ermittlungsverfahren auf dem
Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Eine deutliche Zunahme war
beim Schmuggel von Feuerwerkskörpern festzustellen, was auf das
Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern im Bundesgebiet zurückzuführen
sein dürfte.
Das Zollfahndungsamt München mit Hauptsitz in München ist zuständig
für ganz Bayern, verfolgt aber auch sowohl überregional als
international Zollstraftaten auf dem Gebiet der schweren, mittleren
und Organisierten Kriminalität.
Mit seinen Dienstsitzen in Nürnberg, Lindau und Weiden verfügt das
Zollfahndungsamt über etablierte Kontakte und Netzwerke zu anderen
Strafverfolgungsbehörden im benachbarten Ausland und greift im
Bedarfsfall auch auf die beim Zollkriminalamt weltweit etablierten
Zollverbindungsbeamten/-innen zur Informationsanreicherung zurück.Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt München
Pressesprecher
Christian Schüttenkopf
Telefon: 089 5109 1660
Fax: 089 5109 1180
E-Mail: presse@zfam.bund.de
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