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Zollfahndungsamt München

ZOLL-M: Zoll deckt Rauschgiftschmuggel mit Khat auf
450 Kilogramm sichergestellt

ZOLL-M: Zoll deckt Rauschgiftschmuggel mit Khat auf / 450 Kilogramm sichergestellt
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München (ots)

Seit September 2015 konnte der Zoll in Bayern ca. 450 Kilogramm des 
Rauschgifts Khat sicherstellen. Neben diversen Einzelsendungen die 
der Zoll vom Markt nehmen konnte gelang es Münchener Zollfahndern 
eine Gruppierung von Rauschgiftschmugglern aufzudecken. 

Ein äthiopischer Geschäftsmann bestellte in verschiedenen Ländern 
Afrikas wie zum Beispiel Kenia oder Äthiopien Pakete mit der 
Kaudroge. Die Pakete mit einem Gewicht zwischen drei und elf 
Kilogramm wurden an verschiedene Orte in München adressiert. Als 
Paketinhalt gab der Geschäftsmann an, dass es sich um einen Mustertee
handeln würde. 

46 Sendungen der Gruppierung um den 29-jährigen äthiopischen 
Geschäftsmann mit rund 188 Kilogramm Khat konnten sichergestellt und 
weitere 26 Sendungen mit 44 Kilogramm Khat ermittelt werden.

Die Beschuldigten nutzten verschiede fiktive Namen, 
Namensabwandlungen ihrer eigenen Namen oder sogenannte 
Mailbox-Dienstleister für den Versand, um den tatsächlichen Empfänger
zu verschleiern.

Die ehemalige Lebensgefährtin des Geschäftsmanns, eine 34-jährige 
Äthiopierin, wurde mit der Abholung der Pakete beauftragt. Zwei 
weitere Beschuldigte, ein 41-jähriger Deutscher und eine 42-jährige 
Äthiopierin wurden ebenfalls beauftragt, Pakete mit dem Rauschgift  
abzuholen oder beim Zoll als "Tee" deklariert abfertigen zu lassen. 

Bei der Durchsuchung von vier Objekten der Beschuldigten konnten die 
Zollfahnder diverse elektronische Beweismittel sicherstellen. Unter 
anderem wurden auf einem Mobiltelefon detaillierte Sendungsverläufe 
der Khatpakete gesichert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I und des 
Zollfahndungsamts München dauern an.
Info

Khat ist eine Pflanze, die in bestimmen Gebieten Afrikas seit 
mehreren hundert Jahren als Alltagsdroge konsumiert wird. Die Blätter
werden über mehrere Stunden hinweg gekaut, um die Wirkstoffe 
(Cathinon) herauszulösen. Die Wirkstoffe der Khat Pflanzenteile 
erzeugen ein allgemeines Wohlgefühl und eine angeregt fröhliche 
Einstellung mit gesteigertem Mitteilungsbedürfnis des Konsumenten. 
Müdigkeit und Hunger werden unterdrückt. Die Wirkung klingt nach ca. 
zwei Stunden in depressiver Stimmung aus. Für den Export werden die 
Blätter gefriergetrocknet. Erfahrungsgemäß wird in Europa das Khat 
von Personen konsumiert, die aus den Herkunftsgebieten des Khat in 
Afrika stammen.

Die Einfuhr und der Handel mit Khat ist nach § 29 Absatz 1 Nr. 1 
Betäubungsmittelgesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren 
Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt München
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Johannes Streidl
Telefon: 089/5109-1214
E-Mail: presse.zfa_muenchen@extern-zfd.de
www.zoll.de

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