ZOLL-E: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
One document
Düsseldorf (ots)
Am 23.09.2025 hat die neu gegründete Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität (ZeFin NRW) ihre erste Anklageschrift vorgelegt. Sie erhob Anklage beim Landgericht Düsseldorf. Vier Personen osteuropäischer Staatsbürgerschaft wird zur Last gelegt, bandenmäßig Tabaksteuern hinterzogen und sich hierzu einer kriminellen Vereinigung angeschlossen zu haben.
Zwei Angeschuldigte sollen sich spätestens im April 2024 - zwei weitere Angeschuldigte kamen mutmaßlich später hinzu -, einer aus mehreren Personen bestehenden Organisation angeschlossen haben, die das gemeinsame Ziel verfolgt haben soll, über das jeweilige persönliche Gewinnstreben der einzelnen Mitglieder hinaus auf unbestimmte Dauer eine geschäftsmäßige Produktion unversteuerter Zigaretten und deren gewinnbringenden Verkauf in einer Industriehalle in Düsseldorf aufzubauen und zu betreiben.
Im April 2024 gewannen Bedienstete des Zollfahndungsamtes Essen - Dienstsitz Köln - erste Hinweise auf eine mutmaßlich illegale Zigarettenproduktion durch die Angeschuldigten. Die intensiven internationalen Ermittlungen ergaben den Verdacht, die Organisation habe unversteuerte Zigaretten in Millionenhöhe hergestellt und vertrieben.
Am 18.03.2025 durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamtes Essen gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Herstellungsanlage in Düsseldorf. Drei der Angeschuldigten, sowie weitere acht gesondert Verfolgte osteuropäischer Staatsangehörigkeit, wurden, auch unter Einsatz von Spezialkräften der Bundespolizei, in der Halle in Düsseldorf überrascht und festgenommen. Gegen den vierten Angeschuldigten wurde in Düsseldorf ein Haftbefehl vollstreckt.
In der Industriehalle waren zum einen Unterkünfte für in der Folgezeit eingesetzte, periodisch ausgewechselte Personengruppen eingerichtet, die mutmaßlich zumindest teilweise aus dem Ausland kommend, gegen Entgelt in den einzelnen Prozessen der Zigarettenherstellung und -verpackung eingesetzt wurden. Ferner war die Halle mit drei für eine professionelle und industrielle Herstellung und Verpackung von Zigaretten erforderlichen Maschinen eingerichtet.
Die so eingerichtete Produktionsstätte soll zudem in regelmäßigen Abständen mit LKW-Lieferungen von Rohtabak und weiteren erforderlichen Materialien für die Produktion versorgt worden sein. Zugleich soll in regelmäßigen Abständen der Abtransport der hergestellten unversteuerten Zigaretten zu einem bislang nicht näher bekannten Abnehmer erfolgt sein.
Im Zeitraum vom April 2024 bis März 2025 sollen die Angeschuldigten mit Hilfe der für sie tätigen Arbeiter etwa 275 Millionen Zigaretten hergestellt haben, wofür sie ca. 12 Millionen Euro erhalten haben sollen. Der mutmaßliche Steuerschaden beträgt für die Jahre 2024 und 2025 rund 53 Millionen Euro.
Der Strafrahmen beträgt 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe pro Tat.
Die vier Angeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Weitere Informationen werden nach Übergang der Pressehoheit durch das Landgericht Düsseldorf erteilt.
Lorenzen
Oberstaatsanwalt
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Pressedezernent
OStA Lorenzen
Telefon: 0211 - 6025-2529
E-Mail: pressestelle@sta-duesseldorf.nrw.de
www.sta-duesseldorf.nrw.de
Original content of: Zollfahndungsamt Essen, transmitted by news aktuell