All Releases
Follow
Subscribe to Polizei Essen

Polizei Essen

POL-E: Essen: Kriminalpolizei ermittelt nach zwei PKW-Bränden - Zeugensuche

Essen (ots)

45357 E.-Dellwig/45326 E.-Altenessen/Süd: Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zu zwei PKW-Bränden aufgenommen und sucht Zeugen. Am Samstag, 2. Januar, brannte ein Golf GTI vor dem Garagenhof an der Straße "Im Dreieck" vollständig aus. Gegen 1:40 Uhr hörten Anwohner von der Lutherstraße einen lauten Knall und begaben sich zum Fenster, von wo aus sie den brennenden PKW vor dem Garagenhof bemerkten. Täterhinweise liegen bislang nicht vor. Heute Morgen (3. Januar gegen 1:20 Uhr) bemerkte ein Passant auf der Karolingerstraße, Ecke Unsuhrstraße einen brennenden BMW und alarmierte Feuerwehr und Polizei. Der BMW wurde ebenfalls schwer beschädigt. Die Kripo sucht in beiden Fällen Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht oder verdächtige Personen gesehen haben. Hinweise unter 0201/829-0. (ChWi)

Rückfragen bitte an:

Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de


https://twitter.com/Polizei_NRW_E
http://www.facebook.com/PolizeiEssen

Original content of: Polizei Essen, transmitted by news aktuell

More press releases: Polizei Essen
More press releases: Polizei Essen
  • 01.01.2021 – 08:45

    POL-E: Essen/Mülheim an der Ruhr: Bilanz zur Silvesternacht

    Essen (ots) - 45117 E.-Stadtgebiete/45468 Mh.-Stadtgebiete: Auch in dieser Silvesternacht war die Polizei Essen und Mülheim an der Ruhr mit verstärkten Kräften unterwegs, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Hierbei lag das Augenmerk aber in diesem Jahr insbesondere auf die Einhaltung der Vorschriften zur Coronaschutzverordnung. Diese wurden größtenteils eingehalten. Zwei Vorkommnisse sorgten in der ...

  • 31.12.2020 – 20:46

    POL-E: Silvester 2020

    Essen (ots) - In wenigen Stunden ist der Jahreswechsel. Daher möchten wir Sie noch einmal auf die wichtigsten Regelungen hinweisen: o Partys und vergleichbare Feiern sind grundsätzlich untersagt o Im öffentlichen Raum dürfen sich nicht mehr als 5 Personen aus 2 Hausständen treffen (Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt); es besteht weiterhin ein Ansammlungsverbot o Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist unabhängig der Uhrzeit untersagt ...