POL-HH: 170628-5. Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Die Stadt ist einstweilen nicht verpflichtet, das geplante Protestcamp im Altonaer Volkspark gegen das G 20 - Treffen zu dulden
28.06.2017 – 19:57
Hamburg (ots)
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit dem heute veröffentlichten Beschluss (6 E 6478/17) einen einstweiligen Rechtsschutzantrag des Veranstalters sowie eines Mitorganisators des geplanten Protestcamps im Altonaer Volkspark abgelehnt. Dieser Antrag hatte zum Ziel, die Freie und Hansestadt Hamburg zu verpflichten, den Aufbau und die Durchführung des Protestcamps zu dulden. Zur Begründung siehe Pressemitteilung der Hamburger Justiz im Presseportal.
Wun.
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