Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (8) Illegale Beschäftigung auf dem Nürnberger Frühlings- Volksfest

05.05.2000 – 12:06

Nürnberg (ots)

Als am 04.05.2000, gegen 22.45 Uhr, ein
23-jähriger ukrainischer Schaustellergehilfe auf dem
Frühlings-Volksfest kontrollierte wurde, behauptete er zunächst,
polnischer Tourist zu sein. Als er jedoch bei der Polizei die
polnische Übersetzungshilfe nicht lesen konnte, wurden die
Beamten stutzig. Auf Vorhalt gab er dann zu, ukrainischer
Staatsbürger zu sein und sich seit Mitte April 2000 illegal in
der Bundesrepublik aufzuhalten, denn sein Besuchervisum war
bereits abgelaufen.
Wie sich bei den Ermittlungen herausstellte, war er durch
ein Zirkusunternehmen angestellt worden. Wegen der illegalen
Beschäftigung und des illegalen Aufenthaltes kam der Ukrainer in
Abschiebehaft. Gegen den Zirkusunternehmer wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken

Kontaktdaten anzeigen

Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken

Telefon: 0911-211-2011/12
Fax: 0911-211-2010

Original-Content von: Polizeipr�sidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

Anzeige
 
Orte in dieser Meldung
Anzeige
 
Weitere Meldungen: Polizeipräsidium Mittelfranken
Weitere Meldungen: Polizeipräsidium Mittelfranken
  • 05.05.2000 – 12:03

    POL-MFR: (7) Motorradfahrer bei Verkehrsunfall lebensgefährlich verletzt

    Fürth (ots) - Gestern, gegen 15.30 Uhr, befuhr eine 37-jährige Frau aus Cadolzburg mit ihrem Opel Corsa den Wachendorfer Weg in stadteinwärtiger Fahrtrichtung. Ca. 250 m vor der Abzweigung zum ehemaligen Waldkrankenhaus geriet sie mit ihrem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem entgegenkommenden Opel Omega einer 48-jährigen Nürnbergerin ...

  • 05.05.2000 – 11:38

    POL-MFR: (5) Bei Schwarzarbeit aufgeflogen

    Nürnberg (ots) - Ein 39-jähriger türkischer Bäcker war bereits seit 1994 immer wieder bei Kontrollen in einer Bäckerei in Gostenhof angetroffen worden. Den Polizeibeamten erklärte der Mann, wie auch der Bäckereibesitzer, dass er nur als geringfügig Beschäftigter eingestellt worden sei bzw. erst gerade am Kontrolltag neu eingestellt wurde. Auf Grund einer durchgeführten Durchsuchung in der ...