POL-NOM: Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
27.07.2014 – 06:33
Einbeck (ots)
Einbeck (tm)
Einbeck, Landesstr. 572
Freitag, 25.07.2014, 21.10 Uhr
Am Freitag Abend fiel einer Funkstreife ein Roller auf, der beim Nachfahren eine Geschwindigkeit von ca. 40 km/h erreichte. Eine Kontrollfahrt eines Kollegen ergab per Tachoanzeige selbige Geschwindigkeit.
Bei der anschließenden Überprüfung der Papiere stellte sich heraus, dass der Roller jedoch nur 25 km/h hätte laufen dürfen, da der Fahrzeugführer, ein 17-jähriger Einbecker, lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist.
Gegen ihn wurde daher ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
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