Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Lahn - Dill

POL-LDK: Cybercrime-Sprechstunde der Polizei im Haus der Prävention Wetzlar

12.11.2021 – 14:36

Dillenburg (ots)

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Der Experte für Internetprävention des Polizeipräsidiums Mittelhessen - Kriminalhauptkommissar Ulrich Kaiser - bietet am 18.11.2021 (Donnerstag), in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr, im Haus der Prävention Wetzlar am Ludwig-Erk-Platz 5 eine offene Cybercrime-Sprechstunde an.

In Zeiten von Siri, Alexa, Smartphones und dem generellen Trend zum "Smart-Home" verknüpft sich der private wie berufliche Alltag mehr und mehr mit dem Internet. Dies bedeutet nicht nur einen vermeintlichen Zugewinn an Flexibilität und eine rund um die Uhr Verfügbarkeit nahezu aller Medien, sondern es bietet auch ganz neue und sich ständig weiter entwickelnde Formen der Kriminalität.

Seit Jahren steigt die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit dem Internet stetig an und es gibt eine kontinuierliche Entwicklung bzw. Erweiterung der Erscheinungsformen.

"Viele dieser Straftaten ließen sich durch die Beachtung einiger weniger Grundsätze beim Umgang mit dem Internet verhindern", ist sich der Kriminalhauptkommissar sicher. "Oftmals macht es die fehlende Kenntnis der Vorgehensweisen der Betrüger oder die Unsicherheit im Umgang mit den neuen Medien den Tätern relativ leicht, an das Vermögen Ihrer Opfer zu gelangen. Wissen hilft und schützt, deshalb möchte ich über die Gefahren aufklären", sagt der Cybercrimeexperte.

Ulrich Kaiser informiert über:

   - das Gefahrenpotential rund um mobile Endgeräte,
   - den sicheren Umgang mit Online-Banking,
   - Schadsoftware (Viren, Trojaner, usw.),
   - das Ausspähen von Daten im Internet,
   - die Gefahren in sozialen Netzwerken,
   - den "Identitätsdiebstahl",
   - den Computerbetrug,
   - die PC-Sicherheit,
   - und andere aktuelle Kriminalitätsphänomene.

Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich.

Interessierte müssen einen negativ bescheinigten Antigen-Schnelltest mitbringen bzw. den vollständigen Impfschutz oder eine überstandenen COVID19-Erkrankung nachweisen. Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten, ebenso die Pflicht zum Tragen medizinischer oder FFP2 Masken.

Guido Rehr, Pressesprecher

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