Hauptzollamt Ulm

HZA-UL: Zollabfertigung/Einfuhrstopp für nicht EU-konformes Baumaterial

09.07.2021 – 12:38

Aalen (ots)

Immer wieder hat der Zoll in jüngster Vergangenheit private Einfuhren von Bauprodukten gestoppt, weil diese nicht den geltenden technischen Anforderungen in der EU entsprechen. Allein das Zollamt Aalen hatte in den letzten Wochen fünf Einfuhren mit insgesamt 144 Fenstern und Rollläden nicht freigeben können, weil CE-Kennzeichnungen und eine sog. Leistungserklärung fehlten. Letztere beschreibt den Verwendungszweck und die technischen Spezifikationen der Bauteile und ist wichtige Voraussetzung für den sicheren Einbau bzw. Betrieb.

Die Bauteile kommen zumeist aus Bosnien und Serbien und sind für private Bauherren in der Region bestimmt. Können die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden, muss die Ware wiederausgeführt oder vernichtet werden. Auch die Zollämter in Ulm und Göppingen melden ähnliche Fälle. Maßgebend für die Zulässigkeit der Einfuhr sind u.a. Bestimmungen aus dem Bauprodukte- und Produktsicherheitsgesetz.

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Hauptzollamt Ulm
Pressesprecher
Hagen Kohlmann
Telefon: 0731-9648-10009
E-Mail: presse.hza-ulm@zoll.bund.de
www.zoll.de

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