Polizeidirektion Kaiserslautern

POL-PDKL: Kontrolle eines Anhängers, Verbot der Weiterfahrt

11.08.2016 – 15:21

Kaiserslautern (ots)

Am heutigen Nachmittag fiel den Beamten des Schwerverkehrkontrolltrupps ein Lastwagen mit Anhänger auf. Die geschulten Beamten erkannten dass hier technische Mängel vorliegen könnten. Auf einer nahegelegenen Raststätte wurde das Fahrzeug angehalten.An der Zugmaschine waren nur geringfügige Mängel. Bei der Kontrolle des Anhängers wurde jedoch festgestellt, dass der Rahmen an mehreren Stellen gebrochen war. Auch ein Stoßdämpfer und andere Teile waren verrostet und abgerissen. Die Weiterfahrt musste an Ort und Stelle untersagt werden. Die Ladung wurde umgeladen. Der Spediteur hat mit einer Anzeige zu rechnen./Se.

Kontaktdaten anzeigen

Polizeidirektion Kaiserslautern

Telefon: 0631 369-1080
http://s.rlp.de/GHJ

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell

Anzeige
 
Orte in dieser Meldung
Anzeige
 
Weitere Meldungen: Polizeidirektion Kaiserslautern
Weitere Meldungen: Polizeidirektion Kaiserslautern
  • 11.08.2016 – 09:02

    POL-PDKL: Radarkontrollen

    Kaiserslautern (ots) - Erneut wurden durch Beamte der Geschwindigkeitsüberwachung Kontrollen durchgeführt. Unter anderem wurde auf der Autobahn A 62 bei Reichweiler in Richtung Pirmasens gemessen. Es passierten 1568 Fahrzeuge die Messstelle. 246 Fahrzeugführer haben mit einer Verwarnung zu rechnen. 57 Fahrer werden angezeigt und erhalten die entsprechenden Punkte. 13 Fahrer waren derart schnell, dass sie ein Fahrverbot erhalten. Den traurigen Rekord hatte ein ...

  • 10.08.2016 – 13:58

    POL-PDKL: Bei Kontrolle Ohrringe und Bargeld sichergestellt

    Bruchmühlbach-Miesau (ots) - Bruchmühlbach-Miesau; Im Rahmen von Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen wurde am 10.08.16 im Ortsteil Vogelbach eine Personengruppe kontrolliert. Bei der Durchsuchung einer weiblichen Person konnte an einem ungewöhnlichen Ort, nämlich in der Unterhose, Bargeld und Ohrringe aufgefunden werden. Da ein glaubhafter Eigentumsnachweis nicht geführt werden konnte, erfolgte eine präventive ...