Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Anbieten von Blenderwaren - Rhein-Erft-Kreis

30.09.2011 – 11:03

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Am Dienstagnachmittag (27. September) wurde der 73-jährige Mann in Kerpen-Horrem vor einem Kaufhaus von einem jungen Täter angesprochen. Er gaukelte ihm eine Bekanntschaft über seinen Vater vor und bestellte schöne Gruße. Der "Gaukler" übergab eine Kunstlederjacke als Geschenk und stellte sich unter dem Namen Antonio vor. Dann bot er dem aufmerksam gewordenen Gesprächspartner eine weitere Jacke zum Preis von 1200,- Euro an. Den Preis handelte der 73-jährige runter auf 70,- Euro und übergab die Kaufsumme. Später bereute er den Kauf, da es sich um minderwertige Ware handelte.

Am Mittwoch (28. September) gegen 16.00 Uhr wurde in Bedburg der 85-jährige Anzeigenerstatter von einem Mann mit einem weißen PKW angesprochen. Er gaukelte ihm eine Bekanntschaft zwischen Ihm und seiner Mutter vor. Während des Gesprächs schenkte ihm der unbekannte zwei Lederjacken. Als der 85-jährige seine Geldbörse öffnete, um einen Notizzettel herauszuholen, griff der Täter nach den Geldscheinen (3 mal 50,- Euro). Der Dieb erklärte, dass er mittellos sei und Geld für Benzin für die Rückfahrt nach Sizilien benötige. Nach ausdrücklicher Aufforderung wurde das Geld wieder zurück gegeben. Der Trickdieb nahm seine geschenkten Jacken zurück und entfernte sich mit seinem Auto in unbekannte Richtung. Er wird beschrieben als Südländer, korpulent und elegant gekleidet.

Präventionshinweise:

Anbieter von so genannter Blenderware (scheinbar wertvolle Lederbekleidung, Bestecke, Uhren, Schmuckstücke und dergleichen) sprechen ältere Menschen auf der Straße an und geben sich z.B. als ehemaliger Kollege aus. Ein Stück der Blenderware wird häufig als Geschenk, weitere Stücke aber "zu einem angeblich sehr günstigen Preis" zum Kauf angeboten, weil der Anbieter vorgeblich in einer Notlage ist. Selbst der "günstige Preis" ist oft vielfach überteuert.

Alarmieren Sie in Verdachtsfällen sofort die Polizei über Notruf 110 oder per Notfallfax. (Ein Notfall-Fax ermöglicht hör- und sprachgeschädigten Menschen den Zugang zum Notrufsystem. Fax-Vorlagen und Notruf-Faxnummern der Polizeibehörden NRW finden Sie unter http://www.polizei.nrw.de/service/im-notfall/article/im-notfall.html)

Kontaktdaten anzeigen

Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de


Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon: 02233- 52 - 0
Fax: 02233- 52 - 3409

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