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Medikamente gegen Asthma vom Apotheker erklären lassen

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Berlin (ots)

Menschen mit Lungenerkrankungen wie Asthma sollten sich die Inhalationstechnik ihrer Medikamente vom Apotheker erklären lassen. "Viele Patienten sind überzeugt, dass sie ihre Medikamente richtig anwenden - vor allem, wenn sie bereits seit Jahren darauf angewiesen sind. Aber viele Inhalationssysteme sind kompliziert. Die Folge: Sprays oder Pulverinhalatoren werden nicht immer korrekt bedient", sagt Gabriele Overwiening, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer. "Hinzu kommt: Erhält ein Patient wegen eines Rabattvertrags ein anderes Präparat als gewohnt, kann eine andere Handhabung erforderlich sein. Patienten sollten deshalb das Beratungsangebot ihrer Apotheke nutzen." Am 6. Mai findet der Welt-Asthma-Tag statt.

Die richtige Inhalationstechnik hängt vom verwendeten Präparatetyp ab. Grundsätzlich gibt es zwei Arten: Dosieraerosole und Pulverinhalatoren. Treibgasgefüllte Dosieraerosole funktionieren wie kleine Spraydosen. Sie sollten vor der Inhalation kräftig geschüttelt werden. Das Mundstück muss bei der Inhalation nach unten zeigen und wird mit den Lippen fest umschlossen. Es sollte regelmäßig gereinigt werden, um ein Verkleben des Ventils zu vermeiden. Bei Dosieraerosolen sollten Patienten langsam tief einatmen und den Atem anschließend etwa zehn Sekunden lang anhalten. Der zweite Gerätetyp sind Pulverinhalatoren. Bei ihnen wird die Wirkstoffabgabe durch den Atemzug ausgelöst. Patienten sollten deshalb nicht langsam, sondern schnell und kräftig einatmen. So wird der notwendige Atemstrom aufgebaut, damit die Pulverpartikel in sehr kleiner Form in die Lunge gelangen. Die korrekte Anwendung eines Pulverinhalators ist vom verwendeten Gerätetyp abhängig.

Die Bedeutung der apothekerlichen Beratung zu Inhalationsarzneimitteln zeigt sich auch darin, dass Apotheker in die Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) Asthma integriert sind. Die Einbindung der Apotheker zielt darauf ab, in Kooperation mit dem Arzt Asthmapatienten bei der Anwendung inhalativer Arzneimittel zu unterstützen. Gemeinsam mit dem Arzt und Patienten kann der Apotheker arzneimittelbezogene Probleme erkennen und lösen. Über das Inhalationssystem entscheidet der Arzt. Wünscht er keinen Austausch des verordneten Inhalationssystems, z. B. im Rahmen der Rabattverträge, kann er dies auf dem Rezept kennzeichnen. Bei pharmazeutischen Bedenken können zudem Apotheker im Einzelfall von der Verpflichtung zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter www.abda.de

Pressekontakt:

Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellvertretende Pressesprecherin
Tel. 030 40004-134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de

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