Hauptzollamt Münster

HZA-MS: Zoll trifft in Nagelstudio erneut auf eine illegal tätige Arbeitnehmerin
Strafverfahren gegen die Betreiberin bereits im Januar eingeleitet

04.08.2023 – 14:49

Münster (ots)

Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster in einem Nagelstudio im Kreis Borken eine Arbeitnehmerin ohne Aufenthaltserlaubnis angetroffen. Erst kurz zuvor war das erste Verfahren gegen die Betreiberin gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.

Bereits im Januar hatte der Zoll das Nagelstudio einer Frau kontrolliert und war damals auf einen Arbeitnehmer gestoßen, der ohne Aufenthaltserlaubnis dort tätig war. Während der Mann Deutschland verlassen musste, musste sich seine Arbeitgeberin in einem Strafverfahren für die illegale Beschäftigung verantworten. Dieses war erst kürzlich gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden, weil die Frau nicht vorbestraft war und glaubhaft beteuert hatte, als Ausländerin nicht ausreichend über die deutschen Gesetze informiert gewesen zu sein.

Bei einer erneuten Prüfung des Nagelstudios am Mittwoch stieß der Zoll wieder auf eine Arbeitnehmerin ohne Aufenthaltserlaubnis. Zunächst beteuerte die Chefin, die Frau nicht zu kennen. Allerdings fanden die Zöllnerinnen und Zöllner eine Kopie des Ausweises der Angestellten bei ihrer Vorgesetzten. Der Zoll leitete deshalb ein Strafverfahren gegen die Arbeitgeberin ein.

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Hauptzollamt Münster
Verena John
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: presse.hza-muenster@zoll.bund.de
www.zoll.de

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