Pressemitteilung

POL-HH: 250618-3. Cybergrooming: Soko Mantacore vollstreckt Haftbefehl wegen Verdachts des vollendeten und versuchten Mordes

2025-06-18T11:35:01

Hamburg (ots) -

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg haben Einsatzkräfte der Soko Mantacore unter Beteiligung von Hamburger Spezialeinheiten am 17.06.2025 einen 20-jährigen Deutsch-Iraner verhaftet und seine in Hamburg gelegene Wohnanschrift durchsucht. Die Maßnahmen erfolgten anlässlich eines komplexen, mit internationalen Bezügen geführten Cybergrooming-Verfahrens der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, im Alter von 16 bis 19 Jahren mehr als 120 Straftaten, insbesondere solche, die sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung richten, über das Internet zum Nachteil von insgesamt acht kindlichen bzw. jugendlichen Geschädigten begangen zu haben. Zwischen 2021 und 2023 soll er als relevantes Mitglied einer weltweit agierenden Internetcommunity namens "764" besonders vulnerable Geschädigte in sozialen Medien emotional von sich abhängig gemacht haben, um die von ihm initiierte starke Verbundenheit für strafrelevante Zwecke, so u.a. für die Erstellung kinder- und jugendpornografischer Aufnahmen, auszunutzen. Um den Ansinnen des Beschuldigten nach immer heftiger werdenden Inhalten nachzukommen, verletzten sich die Geschädigten in Livechats unter den Augen der Community massiv selbst, übten sexuelle Handlungen an sich aus und fügten sich stark blutende sog. Cutsigns am eigenen Körper zu. Hiervon soll der Beschuldigte Aufzeichnungen gefertigt haben, um den Geschädigten anschließend mit deren Veröffentlichung zu drohen, sollten diese sich nicht noch massivere Selbstverletzungen vor laufender Kamera zufügen. In einem Fall soll der Beschuldigte über eine kindliche Geschädigte auf einen psychisch labilen 13-jährigen Jungen dergestalt eingewirkt haben, dass dieser sich aufforderungsgemäß erhängte und seinen "Suizid" hierbei live im Internet streamte.

Dadurch besteht der dringende Verdacht des Mordes in mittelbarer Täterschaft. In weiteren Situationen soll es beim fremdgesteuerten Versuch eines "Suizids" geblieben sein.

Der Polizeipräsident, der Generalstaatsanwalt und der Leiter des Landeskriminalamts haben heute im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz nähere Einzelheiten bekanntgegeben.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Präventionshinweise

Schützen Sie Ihre Kinder vor Online-Gefahren

   - Eltern und Bezugspersonen sind besonders wichtig, wenn es darum 
     geht, die Online-Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im 
     Blick zu behalten.
   - Informieren Sie sich über technische Möglichkeiten, 
     Online-Aktivitäten von Kindern altersgerecht zu regulieren. 
     Empfehlenswerte Hinweise hierzu finden sich auf der Seite von 
     klicksafe.de. (https://www.klicksafe.de/jugendschutzprogramme)
   - Sprechen Sie regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen offen über 
     deren Online-Aktivitäten, ihre Online-Beziehungen und die 
     genutzten Plattformen.
   - Zeigen Sie Interesse, ohne zu urteilen. So können Sie darauf 
     eingehen, was Ihre Kinder beschäftigt und bewegt, und möglichen 
     Risiken rechtzeitig begegnen.
   - Beachten Sie: Online-Kontakte zu persönlich unbekannten Personen
     können Risiken bergen. Hinter einem Profil steckt nicht immer 
     der Mensch, der er vorgibt zu sein!

Achten Sie auf mögliche Warnzeichen

Folgende Anzeichen können beispielsweise darauf hindeuten, dass ein Kind oder ein Jugendlicher im Visier eines solchen Netzwerkes ist:

   - Nutzung von Apps bzw. Online-Netzwerken wie Discord, Telegram 
     oder anderen verschlüsselten Kommunikationsplattformen, die die 
     Eltern nicht einsehen können.
   - Neue Online-Freundschaften, in die die Kinder vernarrt zu sein 
     oder vor denen sie Angst zu haben scheinen.
   - Kinder verbringen mehr Zeit im Internet, unbeaufsichtigt oder 
     allein im Zimmer.
   - Kinder erhalten anonym verschickte Geschenke, z.B. nach Hause 
     gelieferte Gegenstände, Geld, Währung für Spiele oder sonstige 
     virtuelle Güter.
   - Kinder sind stiller, zurückgezogener, launischer oder nervöser 
     als üblich.
   - Die Noten werden schlechter.
   - Interesse an online verbreiteten extremen Botschaften (u.a. 
     Verschwörungserzählungen, Anti-Regierungs-Rhetorik oder anderer 
     extremistischer Online-Propaganda).
   - Mit Blut oder scheinbarem Blut geschriebene Wörter/Zeichen.
   - Haustiere/Tiere werden verletzt, sterben unter verdächtigen 
     Umständen oder meiden auf ungewöhnliche Weise das Kind / den 
     Jugendlichen.
   - Kinder bedecken ihre Haut auf ungewöhnliche Art und Weise oder 
     es gibt Anzeichen für Schnitte/Ritzwunden auf der Haut, 
     Stichverletzungen usw.

Einzeln betrachtet mögen diese Anzeichen nicht bedeutsam erscheinen, in der Gesamtheit könnten sie allerdings ein Anzeichen dafür sein, dass ein Kind/Jugendlicher ins Visier eines solchen Täters / einer Tätergruppierung geraten ist.

Haben Sie Zweifel, sich mit einem konkreten Verdacht an die Polizei zu wenden, bedenken Sie bitte: Ihre Meldung könnte das fehlende Glied sein, durch das ein Kind bzw. ein Jugendlicher vor radikalen und tiefgreifenden Folgen bewahrt bleibt.

Wenn Sie glauben, dass sich jemand in unmittelbarer Gefahr befindet, wählen Sie bitte die 110!

Generalstaatsanwaltschaft Hamburg

Pressestelle der Staatsanwaltschaften E-Mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de

Polizei Hamburg

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit E-Mail: Polizeipressestelle@Polizei.Hamburg.de

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
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Weiterführende Informationen

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