PressemitteilungImpfschäden schwerwiegender als erwartet - Mandanten klagen über Hilflosigkeit der Ärzteschaft2022-05-25T08:01:07Düsseldorf (ots) - Die auf die rechtliche Beurteilung von Impffolgen bezüglich der Vakzine von Moderna und Biontech spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich sieht sich aus der Summe der Sachverhaltsschilderungen ihrer Mandanten gehalten, die Öffentlichkeit über die alarmierenden Feststellungen zu informieren. Rechtsanwalt Ulbrich führte in den letzten zwei Wochen ca. 100 Erstberatungen durch. Er erklärt dazu: "Das geschilderte Leid der Mandanten geht durch Mark und Bein. Die Schwere der geschilderten Folgen und die Bedeutung für das oft junge Leben der Mandanten sind erschütternd". Er berichtet, dass sich zwei alternative Verläufe der Impffolgen als zeitlich typisch in ihrer Ablaufschilderung herauskristallisiert haben: Zum Einen: In Bezug auf neurologischen Schäden wird der Verlauf wie folgt geschildert.
Zum Anderen: In Bezug auf die bereits von den Herstellern als vermeintlich selten vorkommende Nebenwirkung selbst bezeichnete Myokarditis und Perikarditis gibt es auch immer wieder gleichgelagerte Schilderungen.
Die Anwälte der Kanzlei berichten, dass sich die hilfesuchenden Mandanten von ihren Ärzten im Stich gelassen fühlen, da sich diese meist weigern, auch nur einen Zusammenhang zur Impfung erkennen zu wollen und zwar gleichviel, wie evident diese Schlussfolgerung auf der Hand liegen. Sie befassen sich daher nach Schilderungen der Betroffenen nicht zweckentsprechend damit, wie die eingetretenen Folgen der Impfung behandelt werden können. Einen systematischen medizinisch anerkannten Ansatz oder eine Studie darüber, wie Impfschäden erfolgreich behandelt werden können, scheint es nicht zu geben. Rechtsanwalt und Gründungspartner Dr. Rogert erklärt dazu, dass die grundsätzliche Haltung der Ärzteschaft vor dem Hintergrund zu sehen sein könnte, dass ihnen von Seiten der Pharmaindustrie und der Politik versichert worden war, dass der mRNA-Impfstoff trotz der kurzen Entwicklungszeit und der mangelnden Studienlage sicher sei. Impfärzte hätten zudem möglicherweise die Befürchtung, in die Haftung genommen zu werden. Zudem bestünde für Verdachtsfälle eine Meldepflicht der Ärzteschaft. Die Erfüllung dieser Meldepflicht koste sehr viel Zeit, die für andere Aufgaben fehle. Zudem sei für diese Aufgabe keine Vergütung vorgesehen. Das mögen laut Dr. Rogert Gründe sein, weshalb es nicht sonderlich attraktiv erscheint, in den Behandlungsakten als Ursache für die festgestellte Symptomatik Nebenfolgen der Impfung oder Impfschaden zu erwähnen. In rechtlicher Hinsicht sei zudem die Bewertung, ob ein Impfschaden vorliege, nicht unbedingt deckungsgleich mit einer ärztlichen Diagnose, erläutert Dr. Rogert weiter. Rechtlich sei zunächst lediglich eine mögliche Kausalität zwischen der Impfung und der Symptome sowie ein hinreichender Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, um in den Genuss von gesetzlichen Beweiserleichterungen zu kommen. Hilfreich seien Diagnosen, die auf einen Impfschaden hindeuten, aber natürlich dennoch. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich hat sich dazu entschlossen, diejenigen, die mehr als nur an üblichen Nebenwirkungen der Impfung leiden, also tatsächlich Impfschäden erlitten haben, nicht im Stich zu lassen und bietet unter www.ru.law/Impfschaden weitere interessante Informationen zu diesem brisanten Thema an. Pressekontakt: Rogert & Ulbrich Permalink:
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