Pressemitteilung

Paritätischer Gesamtverband: Hartz-IV-Totalsanktionen sind verfassungswidrig / AWO: Streichung von Arbeitslosengeld II unvereinbar mit der Menschenwürde

2012-12-12T11:29:38

Mainz (ots) -

Zwei Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege üben scharfe Kritik an der Totalsanktionierung von Hartz-IV-Empfängern. Das berichtet das ARD-Politikmagazin heute online auf www.reportmainz.de. Werner Hesse, der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes erklärt im Interview mit "Report Mainz": "Die Mittel völlig zu streichen, ist mit der Verfassung nicht zu vereinen. (...) Es kann keinen Totalentzug von Leistungen geben, sondern das Existenzminimum ist zu sichern und sei es notfalls durch Gutscheine oder durch Sachleistungen." Damit kritisiert Werner Hesse die gängige Praxis von Jobcentern, bei bestimmten Pflichtverletzungen ihrer Kunden das Arbeitslosengeld II vorübergehend komplett zu streichen. Nach Angaben der Bundesregierung entfielen im Jahr 2011 bei 10.405 Menschen die Leistungen der Jobcenter vollständig.

Auch Antje Helbig, Referentin für Jugendberufshilfe und Arbeitsmarkt der Arbeiterwohlfahrt (AWO), hält solche Totalsanktionen für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz: "Das verträgt sich selbstverständlich nicht mit der Menschenwürde." Und weiter: "Die Auswirkungen auf die Betroffenen sind sehr dramatisch. (...) Im Extremfall kann es natürlich auch bedeuten, dass jemand in die Wohnungslosigkeit getrieben wird". Die Betroffenen würden durch Totalsanktionen "in die Isolation getrieben." Dies sei "immer kontraproduktiv. Die Menschen müssen erst mal ihr Notwendigstes im Leben regeln können und als weiteren Schritt, wenn sie soweit stabilisiert sind, können sie in Arbeit kommen. Aber dazu tragen solche Sanktionierungen in solcher Härte überhaupt nicht bei."

Werner Hesse vom Paritätischen Gesamtverband ergänzt: "Bei den Jugendlichen setzen die Totalsanktionen nach dem Gesetz ganz schnell ein. Und wir hören von vielen Jugendämtern, dass diese Jugendlichen dann gar nichts mehr machen, dass sie sich nicht um Arbeit bemühen, dass sie am Ende auf der Straße leben und dann bei der Jugendhilfe wieder aufschlagen und dass sie beispielsweise in Nichtsesshaften-Obdachlosenheimen ankommen. Das zeigt, dass die Totalsanktionen absolut kontraproduktiv sind."

Insbesondere kritisiert Werner Hesse auch die Dauer von Totalsanktionen: "Ein ganz großes Problem bei den Sanktionierungen ist, dass die Sanktionen für drei Monate ausgesprochen werden. Und wenn jemand dann das Verhalten nachholt, was von ihm verlangt wird, dass er dann zum Beispiel zu einem Bewerbungsgespräch geht, dass er eine Qualifizierungsmaßnahme aufnimmt, dann wird die Sanktion nicht zurückgenommen, sondern sie bleibt im Grunde als Strafe. Also das Anreiz-System, was mit den Sanktionen eigentlich verbunden sein soll, funktioniert nicht, weil es keine Belohnung gibt, dafür dass jemand sein Verhalten tatsächlich verändert."

Das Politikmagazin veröffentlicht auf www.reportmainz.de die Interviews mit Antje Helbig und Werner Hesse, zusammen mit einer Reportage über Bernd Hennemann, der monatelang zu 100 Prozent sanktioniert war und dabei seine Wohnung verlor. Hennemann erhielt zwischen dem 2. November und dem 3. Dezember nicht einmal Lebensmittelgutscheine.

Weitere Informationen finden Sie unter www.reportmainz.de. Zitate gegen Quellenangabe frei. Fragen bitte an "Report Mainz", Tel. 06131/929-33351.

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