Pressemitteilung

Klistier für zwei Euro: Kasse will ausführliche Begründung / Gesundheitsbürokratie in Deutschland, Teil 2

2012-01-03T13:30:38

Hamburg (ots) -

Absurde Gesundheits-Bürokratie in Deutschland: Mitglieder des Ärztenetzwerkes Hippokranet schildern Beispiele aus ihrer Praxis

"Es ist nicht möglich, bei der häuslichen Krankenpflege eines schwerstbetroffenen Patienten auf dem üblichen Formular den Schwestern zu erlauben, bei Bedarf ein Abführ-Klistier zu verabreichen", klagt ein Hausarzt im Hippokranet. Zunächst muss die Krankenkassen-Anfrage beantwortet werden: "Welche Maßnahmen haben sie bisher ergriffen, um den Klistier Einsatz zu vermeiden? ".

Ein anderes Beispiel: Kinder, die mit Ihren Müttern zur Kur sollen, brauchen immer eine Bescheinigung, damit diese mitfahren können: "Kevin muss die Mutter begleiten, da er sich als Säugling zuhause nicht alleine versorgen kann", müsse er schreiben, sagt ein Arzt genervt: "Wenn es der Arzt schreibt, wird es vielleicht auch dem Sachbearbeiter klar!"

Wenn nach einer bestimmten schweren Schulterverletzung eine spezielle Schiene sofort nach der Behandlung erforderlich wäre, so stellt sich die Kassenbürokratie auch gern quer: Regelhaft frage dann der Medizinische Dienst der Kassen an und fordert umfangreiche Unterlagen, schreibt ein Arzt. Nach 4-6 Wochen erfolgt eine weitere Anfrage, so dass die eigentliche Behandlung nach 8-10 Wochen beginnen könnte - so spät ist sie dann aber absolut sinnlos. "Ich empfehle diesen Patienten dann den Wechsel der Krankenkasse" schreibt er.

Gleichzeitig werden Ärzte permanent mit Rundschreiben ihrer kassenärztlichen Vereinigung eingedeckt. Ein Beispiel gefällig? "Das An- und Ausziehen der Kompressionstrümpfe im Rahmen der häuslichen Krankenpflege, darf ab 01.07.2011 in der Verordnung nicht mehr mit Bindestrich, sondern muß mit einem Spiegelstrich getrennt verordnet werden". Steht also im Rezept ein Bindestrich statt eines Spiegelstrichs, so ist es nicht mehr gültig.

Für einen dringend benötigten Blasenkatheter bei einem 91jährigen Mann, der nicht mehr richtig Wasser lassen konnte, musste ein Urologe erst einen Kostenvoranschlag einreichen und auf eine schriftliche Genehmigung warten: "Auch nach meiner telefonischen Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der BKK XYZ wurde nicht von diesem Vorgehen abgewichen, obwohl ich drauf hingewiesen hatte, dass der Patient sich bereits in der Praxis befand", schildert der Arzt den Vorgang.

"Also: Hilfsmittelverordnung ausgestellt, Kostenvoranschlag der Apotheke beigelegt und den Sanitätern mitgegeben, Patient unverrichteter Dinge zurück ins Altenheim (der Krankentransport kostet ja nichts), das Altenheim schickte die Verordnung und den Kostenvoranschlag an die BKK XYZ, dort wurde genehmigt, die BKK schickte die Verordnung zurück ans Altenheim, dieses schickte die Verordnung an die Apotheke, diese lieferte den Verweilkatheter an das Altenheim, das Altenheim vereinbarte einen neuen Termin in der Praxis, und der Patient wurde wieder liegend mit erneutem Krankentransport in die Praxis gebracht", schreibt er weiter: "Gesamtdauer der Aktion: zehn Tage. Kosten des Verweilkatheters ca. 20 Euro". Die Angehörigen des Patienten hätten ihn danach bei einer anderen Kasse versichert und die ursprünglich zuständige Kasse hatte einen teuren Patienten weniger: "Ein Schelm, der Böses dabei denkt".

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