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Pressemitteilung medac GmbH: Nachweis von SARS-CoV- 2-Infektion aus 2020 nachträglich schwierig
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Nachweis von SARS-CoV-2-Infektion aus 2020 nachträglich schwierig
Über 2 Millionen Genesene werden nicht von der Rückgabe der Grundrechte profitieren können
Die Bundesregierung und die Bundesländer planen eine rasche Rückgabe der Grundrechte für Geimpfte und Genesene. Die Verordnung sieht vor, dass Genesene durch einen positiven PCR-Nachweis über eine SARS-CoV-2- Infektion, der nicht älter als 6 Monate sein darf und mindestens 28 Tage zurückliegen muss, von der Testpflicht befreit werden. Doch über 2 Millionen Bundesbürger, die in der RKI-Statistik als Genesene geführt werden, können diesen Nachweis nachträglich nicht erbringen, da sie bereits 2020 infiziert waren oder schlicht ein positiver PCR-Nachweis fehlt. Der Nachweis von neutralisierenden Antikörpern könnte hier eine Lösung sein.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angehängten Pressemitteilung oder der Website www.cpass-medac.de. Sollten Sie Rückfragen haben oder weiteres Material benötigen, kommen Sie gerne auf uns zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Höweling
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