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Kfz-Gewerbe begrüßt Starthilfe für E-Mobile

Bonn (ots)

Die Einführung einer Sonderabschreibung für gewerblich angeschaffte Elektrofahrzeuge bezeichnet der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) als Schritt in die richtige Richtung. Gewerbliche Kunden sollen 50 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Investitionsjahr abschreiben können, heißt es im heute veröffentlichten 4. Fortschrittsbericht der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE). Ein entsprechender Beschluss des Bundeskabinetts steht für den 3. Dezember an. "Damit wäre eine wichtige Forderung des Kfz-Gewerbes zur Förderung der E-Mobilität erfüllt", sagte ein ZDK-Sprecher.

Nicht erfüllt sieht der ZDK hingegen seine Forderung für eine einheitliche und diskriminierungsfreie Ladeinfrastruktur, die alle Elektrofahrzeuge nutzen können. Im Fortschrittsbericht wird für eine einseitige Ausrichtung der Schnellladestationen nach der CCS-Norm (Combined Charging Standard) plädiert. Da aber ein hoher Anteil der derzeit auf dem Markt befindlichen Elektromobile über eine so genannte CHAdeMO-Schnittstelle (CHArge de MOve) verfüge, könnten diese den Schnellladevorgang an reinen CCS-Stationen nicht nutzen, so der ZDK-Sprecher.

Damit wären nicht nur viele Autofahrer ausgeschlossen, die bereits heute auf E-Mobilität setzen, sondern auch der Verkauf weiterer Fahrzeuge könnte gebremst werden. So genannte Multicharger-Ladestationen bedienen hingegen beide Standards und haben sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Ländern ihre Praxistauglichkeit längst nachgewiesen.

Pressekontakt:

Ulrike Seidenstücker, PR-Referentin
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 272
E-Mail: seidenstuecker@kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de

Original-Content von: ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V., übermittelt durch news aktuell

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