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Neue Vorschriften auf dem Weg in den Süden
ADAC: Verkehrssünder riskieren Loch in der Urlaubskasse

München (ots)

Kurz vor Ferienbeginn haben Österreich und Italien
durch neue Verkehrsregeln für Verwirrung gesorgt. Laut ADAC sind
diese neuen Vorschriften vielen Urlaubern noch nicht hinreichend
bekannt. Es wird befürchtet, dass deshalb auf viele Reisende
drastische Bußgelder zukommen werden.
In Österreich dürfen Kinder unter 12 Jahren mit Motorrädern,
Motorrädern mit Beiwagen, Trikes und bestimmten vierrädrigen
Fahrzeugen ohne Passagierkabine grundsätzlich nicht mehr befördert
werden. Einzige Ausnahme: Motorräder mit Beiwagen, in denen eine
geeignete Kindersicherung vorhanden ist. Für kleinere Kinder bedeutet
dies, dass ein Kindersitz im Beiwagen fest eingebaut sein muss, für
größere Kinder genügt ein Sicherheitsgurt. Sofern es sich nicht um
einen geschlossenen Beiwagen handelt, müssen die seitlichen Ränder
des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und der
Beiwagen muss einen Überrollbügel aufweisen. Bei derartiger Sicherung
sieht die Polizei von einem Bußgeld ab.
Urlaubsreisende nach Italien müssen sich auf folgende Neuerungen
einstellen: Seit Ende Juni gilt hier für alle motorisierten
Zweiradfahrer aus Sicherheitsgründen die Pflicht, am Tag mit Licht zu
fahren. Alle anderen Fahrzeuge, also auch Pkw, müssen tagsüber auf
Autobahnen das Abblendlicht einschalten. Bei Nicht-Beachtung riskiert
man ein Bußgeld von mindestens 32 Euro. Außerdem wurde die
Promillegrenze auf 0,5 gesenkt. Wer sich mit Alkohol ans Steuer
setzt, muss in Italien mit einer Geldstrafe von bis zu 2600 Euro
sowie einem Fahrverbot von 15 Tagen bis zu drei Monaten rechnen. Eine
weitere Neuregelung sieht vor, dass Handys in Zukunft nicht nur über
die Freisprecheinrichtungen, sondern auch mit so genannten Headsets
benutzt werden dürfen.
Der ADAC empfiehlt allen Autofahrern, sich an die neuen
Verkehrsbestimmungen zu halten. Kommt es jedoch zu einem Verstoß,
kassiert die Polizei meist an Ort und Stelle. Wer nicht genug Bargeld
bei sich trägt, muss damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung
verlangt wird. In Österreich können die Bußgelder dagegen häufig mit
der Kreditkarte gezahlt werden. Für rechtliche Zweifelsfälle benennt
der ADAC kompetente deutschsprachige Rechtsanwälte im jeweiligen
Land.

Pressekontakt:

Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76 - 2632
Fax: (089) 76 76 - 2801
Maximilian.Maurer@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de

Anfragen von Funk und Fernsehen bitte an das ADAC-Studio:

Tel.: (089) 76 76 - 2078
oder (089) 76 76 - 2049
oder (089) 76 76 - 2625

ADAC im Internet: www.adac.de

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