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ADAC

Neue Spielregeln beim Autohandel
Für Verbraucher noch kein Grund zum Jubeln

München (ots)

ADAC: Mehr Wettbewerb, aber nicht auf Kosten der Sicherheit
Die zum 1. Oktober von den EU-Kommisären beschlossene Neufassung
der so genannten Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) wird so schnell
noch keine Vorteile für den Verbraucher bringen. Der ADAC weist
darauf hin, dass sich die verbraucherfreundlichen Änderungen der
Verordnung größtenteils erst nach Übergangsfristen von einem bis zwei
Jahren in der Praxis auswirken werden. Ob und in welchem Umfang
danach der Verbraucher von der neuen GVO profitieren wird, kann heute
noch niemand mit Sicherheit sagen.
Zu den wichtigsten Neuerungen ab dem 1. Oktober 2004 dürfte die
dann geltende Niederlassungfreiheit zählen, die es jedem
Neuwagenhändler ermöglicht, seine Autos überall im EU-Gebiet zu
verkaufen. Das macht vor allem für diejenigen Händler Sinn, die beim
Hersteller billiger einkaufen können, als der ortsansässige Anbieter.
Bisher musste jeder Autohändler die Gebietsgrenzen der Konkurrenz
beachten und durfte nur dann beispielsweise über Gebiets- oder
Landesgrenzen hinweg verkaufen, wenn der Kunde selbst den Kontakt zu
dem jeweiligen Händler hergestellt hat.
Für die weiteren Bestandteile der neuen GVO endet die
Übergangsfrist schon im Oktober 2003. So zum Beispiel die Neuregelung
im Verhältnis zwischen Hersteller und Werkstatt. Konnte sich ein
Automobilproduzent bisher seine Vertragswerkstätten selbst aussuchen,
wird er nun jeden Reparaturbetrieb akzeptieren müssen, der die vom
Hersteller festgelegten Qualitätsmerkmale erfüllt. Das sorgt für mehr
Wettbewerb und wird dem Verbraucher möglicherweise niedrigere
Reparaturkosten bescheren. Er profitiert auch davon, dass die
Reparatur- und Servicebetriebe nach der neuen GVO nicht mehr
gezwungen sind, die stark überteuerten Ersatzteile vom
Fahrzeughersteller zu kaufen. Stattdessen können sie künftig ihren
Bedarf dort decken, wo ihnen qualitätsgleiche billigere Teile
angeboten werden.
Ein weiterer wesentlicher Punkt der neuen GVO ist, dass der Zugang
zu den Reparaturdaten allen Werkstätten gleichermaßen ermöglicht
werden muss. Dafür haben vor allem der ADAC und die europäischen
Automobilverbände gekämpft. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass
auch so genannte freie Werkstätten grundsätzlich jedes Fahrzeug
reparieren können. In der Praxis wird dies in Einzelfällen
möglicherweise daran scheitern, dass sich die Anschaffung
kostspieliger Diagnosegeräte und Spezialwerkzeuge für kleine
Werkstätten nicht lohnt. Der ADAC fordert in diesem Zusammenhang
übrigens schon seit langem eine Vereinheitlichung der
Diagnose-Standards.
Nach Ansicht des ADAC muss durch die neue GVO sicher gestellt
werden, dass auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit und ein
ständiger Informationsaustausch zwischen Hersteller,
Vertriebsorganisation und den Reparatur- und Servicebetrieben
stattfindet. Nur so kann der hohe Sicherheitsstandard, der im Umgang
mit dem Produkt Auto zwingend notwendig ist, Gewähr leistet werden.

Pressekontakt:

Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76 - 2632
Fax: (089) 76 76 - 2801
Maximilian.Maurer@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de

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