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Schritttempo bei Warnblinklicht: So überholen Autofahrer Busse richtig
Autofahrer müssen Linien- und Schulbusse einfädeln lassen

München (ots)

Fast wöchentlich nehmen Fernbusbetreiber neue Städte und Strecken in den Fahrplan auf. Doch nicht überall ist die Infrastruktur mit dem Angebot gewachsen: In vielen Städten fahren die Busse nicht von einem zentralen Omnibusbahnhof, sondern von einer normalen Haltestelle am Straßenrand ab. Für Autofahrer, die Busse in der Nähe von Haltestellen überholen oder ihnen entgegenkommen, gelten besondere Regeln. Der ADAC hat die wichtigsten Infos zusammengestellt. Vorsicht ist in erster Linie bei Schulbussen und Linienbussen des Nahverkehrs geboten.

Grundsätzlich gilt: Autofahrer dürfen an haltenden Straßenbahnen oder Bussen - ob Linien- oder Schulbus - nur vorsichtig vorbeifahren und müssen bei Überholvorgängen die nötige Vorsicht walten lassen. Liegt die Haltestelle bei Straßenbahnen und Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Fahrbahnmitte, ist rechts davon nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Autofahrer müssen außerdem ausreichend Abstand halten, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.

Strikter sind die Verkehrsregeln, wenn Schul- oder Linienbusse des ÖPNV an Haltestellen das Warnblinklicht eingeschaltet haben. Nähert sich ein Bus mit Warnblinker einer Haltestelle, so gilt ein Überholverbot. Steht der Bus, dürfen Autofahrer lediglich in Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeifahren - das gilt auch in der Gegenrichtung. Dabei ist es unerheblich, ob die Bushaltestellen außer- oder innerorts liegen. Außerdem spielt es keine Rolle, ob der Bus an einer einfachen Haltestelle oder in einer separaten "Busbucht" hält. Sind Autofahrer schneller als erlaubt unterwegs, wird ein Bußgeld ab 15 Euro fällig.

Beim Anfahren müssen Autofahrer Omnibussen des ÖPNV sowie Schulbussen die zügige Abfahrt ermöglichen. Das heißt, sie müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen.

Fernbusse, die an einer Haltestelle am Straßenrand halten, sind von den Regelungen nicht betroffen und dürfen normal überholt und passiert werden. Hier gelten nur die allgemeinen Bestimmungen zu Rücksichtnahme im Verkehr.

Zu diesem Pressetext bietet der ADAC unter www.presse.adac.de in der Mediathek in der Rubrik Video/Footage eine animierte Grafik an. Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adacpresse.

Pressekontakt:

ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Johannes Boos
Tel.: ++49 (0)89 / 7676-2078
johannes.boos@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

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