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ADAC

Abgasvorschriften
Steuermillionen durch den Auspuff geblasen
ADAC und Umweltbundesamt decken Etikettenschwindel auf

München (ots)

Weil der Gesetzgeber das
Kfz-Steuer-Änderungsgesetz von 1997 nicht eindeutig genug formuliert
hat, erhalten heute viele Autofahrer eine Steuerbefreiung, die ihnen
nach dem Geist des Gesetzes eigentlich gar nicht zusteht. Aktuell hat
der ADAC zusammen mit dem Umweltbundesamt im Rahmen der sogenannten
Feldüberwachung festgestellt, dass der in Schadstoffklasse D 4
eingestufte Opel Omega mit dem Zwei-Liter-XEV-Motor Probleme hat, die
geforderten Abgasgrenzwerte mindestens 80 000 Kilometer lang
einzuhalten.
Die untersuchten Fahrzeuge überschritten im Mittel die für
Stickoxide festgelegten Werte um 287 Prozent. Beim Kohlenmonoxid und
bei den Kohlenwasserstoffen lagen die Messdaten um 48 beziehungsweise
um 58 Prozent über der Norm. Mit diesen Werten hätte das Fahrzeug
eigentlich nicht nach D 4 umgeschlüsselt werden dürfen. Diese
Einstufung hat den Besitzern eine Steuerbefreiung von 600 Mark und
anschließend die günstigste Steuerklasse von zehn Mark pro 100
Kubikzentimeter Hubraum beschert. Wie der ADAC auf Anfrage beim
Bundesfinanzministerium erfuhr, brauchen die Autobesitzer jedoch
nicht zu fürchten, die eingesparte Kfz-Steuer zurückzahlen zu müssen.
Betroffen davon sind in Deutschland mindestens 65 000 Fahrzeuge,
möglicherweise sogar 165 000, wenn sich herausstellen sollte, dass
die anderen in D4 eingestuften Opelmodelle das gleiche Problem haben.
Opel verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das Unternehmen
nach dem Buchstaben des Gesetzes korrekt gehandelt hat. Dort heißt es
nämlich, dass ein Fahrzeug die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte
auf Dauer auch mit Hilfe einer mathematischen Formel, einem
sogenannten "Verschlechterungsfaktor" im Neuzustand nachweisen kann.
Diese Forderung hat Opel erfüllt.
Viele der führenden Automobilhersteller teilen die Opel-Meinung
und nicht alle gehen davon aus, dass ihre Fahrzeuge keine Probleme
mit der Dauerstabilität hätten. Dr. Axel Friedrich vom
Umweltbundesamt in Berlin ist der Ansicht, dass es dem Geist des
Gesetztes entspräche, Steuervorteile dann zu gewähren, wenn Autos die
Umwelt dauerhaft entlasten. Er erwähnt das Beispiel anderer
Hersteller, die freiwillig Tausende von Fahrzeugen, die bei der
Feldüberwachung auffällig wurden, nachgebessert hatten. In Zukunft
wird das Gesetz keinen Raum mehr für juristische Spitzfindigkeiten
zulassen. Die neue EU-Richtlinie, die die Anforderungen für Euro3 und
Euro4 regelt, sieht einen deutlich verbesserten Dauerhaltbarkeitstest
vor.

Pressekontakt:

Maximilian Maurer
ADAC-Pressestelle
Tel.: (089) 76 76- 26 32
Fax: (089) 76 76- 2801
Presse@zentrale.adac.de
http://www.presse.adac.de

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