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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gehb: Zypries sollte Schäuble unterstützen

Berlin (ots)

Zu der von Bundesjustizministerin Zypries
geäußerten Ablehnung der Pläne von Bundesinnenminister Dr. Schäuble 
bezüglich einer Ergänzung des Artikels 87 a GG erklärt der 
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen 
Gehb MdB:
Nicht - wie die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries meint - 
der Abschuss eines mit unbeteiligten Dritten besetzten Flugzeuges 
selbst, sondern die vom (einfachen) Gesetzgeber zum Zwecke der 
Gefahrenabwehr erteilte Erlaubnis dazu ist nach der Entscheidung des 
Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz 
verfassungswidrig. Wie ein gleichwohl erfolgter Abschuss in einer 
solchen vom Luftsicherheitsgesetz geschilderten Situation rechtlich, 
insbesondere strafrechtlich, zu bewerten ist, hat das BVerfG 
ausdrücklich offen gelassen!
Hier sei auf die nahezu einhellige Meinung zur Lösung von durch 
Unausweichlichkeit gekennzeichneter Situationen (sogenannte 
"Triage-Fälle") verwiesen: Mindestens unter dem Gesichtspunkt des 
"übergesetzlichen Notstandes" sind die zum Tode führenden Handlungen 
nicht als strafbar zu beurteilen.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble schlägt nicht etwa vor, 
den Abschuss eines Passagierflugzeuges statt in einem einfachen 
(Luftsicherheits-) Gesetz im Grundgesetz zu erlauben - das würde 
einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung wohl kaum standhalten. Mit
der von ihm im Zuge einer Verfassungsänderung angestrebten 
Qualifizierung eines solchen Angriffs mittels eines 
Passagierflugzeuges als Verteidigungsfall - dabei kann es aus der 
Sicht des angegriffenen Gemeinwesen Deutschland keinen Unterschied 
machen, ob es sich um ein unbemanntes oder um ein lediglich mit 
Terroristen oder um ein auch mit unbeteiligten Dritten besetztes 
Flugzeug handelt - würde das gesamte Abwehrspektrum der Streitkräfte,
sprich der Bundeswehr, also als "ultima ratio" auch der Abschuss von 
Flugzeugen eröffnet. Dieser Weg ist folgerichtig, verfassungsgemäß 
und stünde im Einklang mit der Bewertung des Angriffs auf die Twin 
Towers am 11.9.2001, wie sie die UN und die NATO vorgenommen haben. 
Es gäbe darüber hinaus dem in der unlösbaren Konfliktsituation 
befindlichen Entscheidungsträger (wohl dem 
Bundesverteidigungsminister als Inhaber der Kommandogewalt) schon im 
vorhinein die Möglichkeit, die Bedrohung im Ernstfall rechtsstaatlich
bewältigen zu können, ohne im nachhinein auf die "Krücke" des 
"übergesetzlichen Notstandes" angewiesen zu sein.
Für dieses - im übrigen nach der Koalitionsvereinbarung 
vorgeschriebene - Bemühen verdient der Bundesinnenminister 
Unterstützung, auch und gerade von der Bundesjustizministerin.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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