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Fromme: Das Lastenausgleichsgesetz und der Fortbestand von Eigentum haben nichts miteinander zu tun

Berlin (ots)

Zu den zahlreichen Äußerungen und
Presseveröffentlichungen im Zusammenhang mit der Einreichung von 
Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die 
Republik Polen durch die so genannte "Preußische Treuhand" erklärt 
der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und 
Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Die Einreichung von 22 Einzelklagen beim Europäischen Gerichtshof 
für Menschenrechte gegen die Republik Polen durch die so genannte 
"Preußische Treuhand", mit dem Ziel der Rückgabe des im Zusammenhang 
mit der Vertreibung der Deutschen enteigneten Eigentums, hat in den 
letzten Tagen hektische Aktivitäten und Äußerungen "hüben wie drüben"
ausgelöst, die wenig hilfreich sind und das deutsch-polnische 
Verhältnis belasten.
Zunächst sei klargestellt: Die so genannte "Preußische Treuhand" 
belastet besonders durch die Art ihres Auftretens das 
deutsch-polnische Verhältnis erheblich. Die eingereichten Klagen sind
sinn- und zwecklos und die Kläger müssten das eigentlich auch wissen.
So wurde der Rechtsweg nicht ausgeschöpft, was eine 
Grundvoraussetzung für eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für 
Menschenrechte ist. Die Klagen müssten daher schon an der 
Zulässigkeit scheitern. Zudem hat das moderne, uns bekannte 
Völkerrecht, manifestiert in der Menschenrechtscharta, zum Zeitpunkt 
der Vertreibungen der Deutschen noch nicht existiert. Daher sind die 
Klagen auch aus materiell-rechtlicher Sicht aussichtslos.
Dass Eigentumsrechte aber gar nicht bestehen, wie mit Verweis auf 
das Lastenausgleichsgesetz von verschiedener Seite geäußert wurde, 
ist ebenso falsch. Bereits in der Präambel des 
Lastenausgleichsgesetzes ist explizit nachzulesen, "dass die 
Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die 
Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgabe des von den Vertriebenen 
zurückgelassenen Vermögens bedeutet,...".
Auch bilaterale Verträge haben die Eigentumsfrage bis heute nicht 
berührt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss von 
1992 deutlich festgestellt.
Das Dargestellte führt zu der vor allem für die Betroffenen oft 
schwer verständlichen völkerrechtlichen Situation, dass 
Eigentumsansprüche zwar fortbestehen, aber nicht geltend gemacht 
werden können.
Daher sollte der jetzt entstandenen Situation mit Gelassenheit 
begegnet werden. Die hektischen Aktionen der Regierung in Warschau 
bis hin zur Infragestellung völkerrechtlich verbindlicher bilateraler
Verträge können doch wohl nicht der Ernst der Handelnden sein. Die 
Aktionen erscheinen auch mehr geeignet, sich innenpolitisch besser zu
stellen.
Was jetzt zu tun ist, ist recht einfach; nämlich nichts. Wir leben
in einem Rechtsstaat und das bedeutet, dass Bürger, die meinen, ihnen
sei Unrecht geschehen, darüber ein Gericht anrufen und ein Urteil 
verlangen können. Die Politik sollte sich im Sinne der 
Gewaltenteilung dabei tunlichst aus laufenden Verfahren heraushalten 
und die Richter ihre Arbeit machen lassen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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