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Fromme: Entschädigungspflicht der Türkei ist ein Beitrag zum Rechtsfrieden in Europa

Berlin (ots)

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte in Straßburg über eine Entschädigungspflicht der 
Türkei für eine im Jahr 1974 vertriebene Zypriotin erklärt der 
Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in 
Straßburg, wonach einer 1974 aus dem Norden Zyperns im Zusammenhang 
mit dem Einmarsch der türkischen Armee vertriebenem griechischen 
Zypriotin eine Entschädigung zusteht, wird deutlich zum Rechtsfrieden
in der Europäischen Union beitragen.
Durch das Urteil wird zum einen deutlich, dass die 
Staatengemeinschaft in ihrem Zuständigkeitsbereich schwere 
Menschenrechtsvergehen wie Vertreibung nicht mehr duldet bzw. ahndet.
Und zum anderen, dass die Anwendung des modernen Völkerrechts ein 
wesentlicher Bestandteil einer Wertegemeinschaft wie der Europäischen
Union und des Europarats ist. So müssen sich Menschenrechtsverletzer 
wie der verstorbene Slobodan Milosevic und der kroatische General 
Gotovina heute vor der internationalen Justiz in Den Haag 
verantworten.
Für viele der rund 80 Millionen Heimatvertriebenen im Europa des 
20. Jahrhunderts kam das moderne Völkerrecht wie wir es heute kennen 
allerdings zu spät. Für sie wird auf dem Gerichtsweg kaum etwas in 
Bezug auf eine Entschädigung für verlorenes Eigentum zu erreichen 
sein.
In einer Wertegemeinschaft wie der der Europäischen Union wäre es 
von unschätzbarem Wert, wenn dieses schwere Schicksal auch ohne 
Gerichtsweg zumindest eine Würdigung und eine Geste auch im 
internationalen Rahmen von Seiten der Verantwortlichen erfahren 
würde.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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