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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Riegert: Sportgerichtsbarkeit im Kampf gegen Doping nicht aushebeln

Berlin (ots)

Der sportpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert MdB erklärt zur Anhörung 
"Doping" im Sportausschuss des Deutschen Bundestages:
Sport, Sachverständige und Politiker waren sich nach der Anhörung 
einig: Der Sport muss seine Anstrengungen im Kampf gegen Doping 
national und international verstärken. Das sofortige mehrjährige 
Startverbot bis zu 4 Jahren nach dem Grundsatz der "strict liability"
kommt einem Berufsverbot gleich und ist die schärfste Waffe im Kampf 
gegen Doping. Kontrollsystem, Kontrolldichte und Sanktionen müssen 
ausgebaut und international harmonisiert werden. Umstritten war und 
bleibt, den Besitz von Dopingsubstanzen bei Sportlern unter Strafe zu
stellen. Die immer wiederholte Behauptung, in anderen europäischen 
Ländern sei der Besitz von Dopingmitteln explizit bei Sportlern unter
Strafe gestellt, wurde eindeutig widerlegt. Dennoch sollte geprüft 
werden, ob ein Besitzstraftatbestand den Kampf gegen Doping fördere 
oder, wie von Sachverständigen überzeugend dargelegt, dem Sport die 
schärfste Waffe der sofortigen Wettkampfsperre entziehen würde. Die 
verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Besitzstrafbarkeit und den 
Straftatbestand "Sportbetrug" konnten nicht ausgeräumt werden. Nach 
dieser Anhörung dürfte die Einführung eines Straftatbestandes 
"Sportbetrug" jedoch endgültig vom Tisch sein.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will keine Gesetzessymbolik; sie 
wird vorhandene gesetzliche Regelungen überprüfen und verschärfen, 
wenn dies dem Sport im Kampf gegen Doping hilft.
Vorschläge der Sportministerkonferenz, der Rechtskommission des 
deutschen Sportes und des Bundesinnenministeriums liegen vor.
Die Sportpolitiker von CDU/CSU und SPD haben sich auf ein Bündel 
von Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung des Dopings verständigt:
  • Änderungen gesetzlicher Regelungen im BGB, ZPO und ArbGG, um die Eigenverantwortung und Schiedsgerichtsbarkeit der Sportverbände zu stärken;
  • Kennzeichnungspflicht für dopingrelevante Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen im Sinne des Arzneimittelgesetzes;
  • Einschränkung des freien Warenverkehrs für Medikamente, die als Dopingmittel eingestuft sind, durch Ergänzung des AMG;
  • Unverzügliche Prüfung, ob anabole Steroide im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes als suchtgefährdend anzusehen sind;
  • Erarbeitung eines Gesetzentwurfes, um die Strafbarkeit des bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Dopingsubstanzen zu verschärfen und als Katalogstraftat dem § 100 STPO anzufügen;
  • Prüfung, inwieweit Doping durch Gen-Manipulation im Sport möglich ist und wie Manipulationen erkannt und unterbunden werden können;
  • Schnellstmögliche Ratifizierung der am 19. Oktober 2005 durch die Generalkonferenz der UNESCO verabschiedeten Internationale Konvention gegen Doping im Sport.
Darüber hinaus wird den Ländern vorgeschlagen, 
Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten, um die erkennbaren 
Vollzugsdefizite zu beheben, präventive Maßnahmen durch Aufklärung 
und Informationen zu verstärken, zu prüfen, inwieweit Fitnessstudios 
und ähnliche Betriebe durch eine Regelüberwachung durch Polizei und 
Ordnungsbehörden kontrolliert werden können und die NADA bei der 
Wahrnehmung ihrer Aufgaben finanziell zu unterstützen.
Wir sollten diese Vorschläge zur wirksamen und effektiven 
Bekämpfung des Dopings zügig in das parlamentarische Verfahren 
einbringen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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