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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Falk: Kürzung der Hinterbliebenenrente bei der Union kein Thema

Berlin (ots)

Zu den Vorschlägen des rentenpolitischen
Berichterstatters der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, Peter Weiß 
MdB, das Mindestalter für den Bezug der großen Witwenrente anzuheben,
erklärt die stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB:
Der Anspruch auf die "Große Witwen- oder Witwerrente" ab einem 
Alter von 45 Jahren ist richtig und gut begründet. Besonders Frauen, 
die zugunsten der Kindererziehung auf eine eigene Erwerbstätigkeit 
verzichtet haben oder einer Teilzeit-Erwerbstätigkeit nachgehen, sind
auf diese unterstützende Absicherung nach dem Tod ihres 
Lebenspartners angewiesen. Eine Heraufsetzung des Anspruchsalters 
wäre hier kontraproduktiv und spielt deshalb in den Diskussionen der 
Fraktion keine Rolle. Peter Weiß hat lediglich eigene Überlegungen 
angestellt.
Die Koalitionsarbeitsgruppe zur Rentenreform wird in Kürze ihre 
Arbeit aufnehmen. Dabei wird die allmähliche Umsetzung des 
Renteneintrittsalters auf 67 Jahre vorbereitet. In diesem 
Zusammenhang werden auch andere Fragen wie z.B. Ausnahmeregelungen 
der Anhebung des Renteneintrittsalters für Erwerbsgeminderte 
diskutiert, doch die Große Witwenrente steht ebenso wie die 
Hinterbliebenenrente dabei ausdrücklich nicht auf der Agenda.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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