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Bleser/Heinen: Kompromiss bei EU-Regeln zur Lebensmittelwerbung kein großer Wurf

Berlin (ots)

Anlässlich der Einigung zwischen Europäischem
Parlament, Rat und Kommission zu den "Health Claims" am 10. Mai 2006 
erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser 
MdB und die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula 
Heinen MdB:
Nach drei zähen Jahren der Verhandlungen zu den so genannten 
"Health Claims" liegt nun ein Kompromiss auf dem Tisch, der niemandem
wirklich nutzt - weder Verbrauchern noch Unternehmen. Das Engagement 
der Union auf europäischer Ebene und der Bundesregierung konnte die 
unsinnigen Regelungen des Gemeinsamen Standpunktes aus dem Dezember 
2005 lediglich abmildern:
Auf Drängen von CDU und CSU werden nun unverpackte Lebensmittel 
wie Gemüse, Obst und Brot von der Verordnung ausgenommen ebenso wie 
traditionelle Verkehrsbezeichnungen wie etwa die "Hustenbonbons".
Außerdem konnte eine Verlängerung der Übergangsfrist für Markennamen 
von 10 auf 15 Jahren erreicht werden, wenn diese gegen die Verordnung
verstoßen und deshalb vom Markt genommen werden müssen. Als kleinen 
Erfolg lässt sich verzeichnen, dass einmal das gestraffte 
Notifizierungsverfahren beibehalten werden konnte und für 
gesundheitsbezogene Angaben über die Reduzierung eines 
Krankheitsrisikos weiterhin ein ebenfalls stark gestrafftes 
Zulassungsverfahren gelten soll. Kleine und mittelständische 
Unternehmen, die gerade die deutsche Lebensmittelbranche prägen, 
sollen von europäischer Ebene Unterstützung bei der Antragstellung 
erhalten.
Auch für die Verbraucher enthält der vorliegende Kompromiss keine 
echte Verbesserung, die zu mehr Transparenz führt. Die unsinnigen 
Nährwertprofile bleiben weiterhin bestehen. Als Kompromiss soll es 
zukünftig bei Überschreitung eines der Kernwerte trotzdem möglich 
sein, das Produkt auszuloben, wenn an ebenso prominenter Stelle auf 
dieses "Defizit" hingewiesen wird. Ob damit eine praktikable Regelung
für den Verbraucher geschaffen wurde, ist fraglich.
Die Union hat weiterhin große Bedenken, dass die EUKommission mit 
der vorliegenden Verordnung grundsätzlich ihre Kompetenzen 
überschreitet, indem sie versucht, über einheitliche Vorschriften bei
der Lebensmittelwerbung Gesundheitspolitik zu betreiben, die noch 
dazu ideologisch einseitig ist. Sollte die Verordnung in der 
vorliegenden Form in der nächsten Woche im Europäischen Parlament 
verabschiedet werden, hätte erneut der Grundsatz "gut gemeint und 
schlecht gemacht" sich Bahn gebrochen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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