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Gehb/Krings: Urheberrecht muss durchsetzungsstark bleiben

Berlin (ots)

Zur Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zum Zweiten
Korb einer Urheberrechtsnovelle durch das Bundeskabinett erklären der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen 
Gehb MdB, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für
das "Geistige Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, 
Dr. Günter Krings MdB:
Durch den Kabinettsentwurf stärkt die Bundesregierung 
grundsätzlich die Rechte der Urheber und geht damit auf die 
Anforderungen und neuen Herausforderungen des Urheberrechts in einer 
Informations- und Wissensgesellschaft ein. Geistige und kreative 
Leistungen werden in Zukunft für unsere Volkswirtschaft eine immer 
größere Rolle spielen, so dass eine vernünftige wirtschaftliche 
Verwertung sichergestellt werden muss. Will Deutschland langfristig 
seinen Wettbewerbsvorteil an dieser Stelle ausspielen, darf es dem 
Urheber nicht die Möglichkeit der Verteidigung seiner Rechte 
verwehren.
Daher ist besonders der Wegfall der Bagatellklausel zu begrüßen, 
die ein falsches Signal nach außen gegeben hätte. Ihre Einführung 
hätte zu Unsicherheiten bei den Nutzern geführt und Geistiges 
Eigentums als weniger schützenswert dargestellt. Vor allen Dingen 
durch den engagierten Einsatz des Beauftragten der Bundesregierung 
für Kultur und Medien Staatsminister Bernd Neumann MdB konnte hier 
Schlimmeres verhindert werden.
Der Gesetzentwurf bildet eine gute Arbeitsgrundlage für das nun 
anstehende parlamentarische Verfahren. Weitere Änderungen zur 
Stärkung der Rechte der Urheber müssen noch diskutiert werden.  
Insgesamt strebt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen gerechten 
Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern, Verwertern und 
Nutzern an und beabsichtigt durch eine Anhörung im Bundestag mit den 
Beteiligten nach entsprechenden Lösungen zu suchen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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