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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bleser: Sozialversicherungspflicht polnischer Arbeitskräfte unbürokratisch regeln

Berlin (ots)

Zu den laufenden Verhandlungen im Zusammenhang mit
dem Einsatz polnischer Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft 
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser 
MdB:
Die polnische Regierung sollte bei der Regelung des Melde- und 
Zulassungsverfahrens sowie bei der Abwicklung der 
Sozialversicherungspflicht von ihrer starren Haltung Abstand nehmen.
Es gilt, kurzfristig für die deutschen Betriebe ein möglichst 
unbürokratisches Verfahren mit einfachen Pauschalsätzen zu 
entwickeln. Es kann nicht sein, dass sich die deutschen 
Betriebsleiter neben der Belastung durch die Sozialabgaben an den 
polnischen Staat auch noch mit den zuständigen Stellen in Polen 
auseinandersetzen müssen.
In den laufenden Verhandlungen mit den Vertretern der polnischen 
Behörden muss auf eine Pauschalierung der Sozialversicherungsbeiträge
hingewirkt werden. Die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen 
muss an eine zentrale Stelle in Deutschland erfolgen, in deren Hand 
dann die Weiterleitung an die zuständigen Stellen in Polen liegen 
muss. Alles andere ist in Zeiten geforderter 
Entbürokratisierungsmaßnahmen nicht zu vermitteln.
Es wäre wünschenswert, wenn sich die polnische Seite endlich den 
Realitäten des Marktes stellen würde wie das Bundesarbeitsministerium
bzw. die Bundesagentur für Arbeit in den Fragen der 
Eckpunkteregelung. Nachdem sich in den ersten Wochen seit 
In-Kraft-Treten der Regelung Probleme bei der Umsetzung deutlich 
abgezeichnet haben, haben sich das Bundeslandwirtschafts- und das 
Bundesarbeitsministerium auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
darauf verständigt, dass die Bundesagentur für Arbeit bei bestimmten 
Fallgestaltungen durch eine flexible Anwendung der Eckpunkteregelung 
für praxisgerechte Lösungen sorgt. Dies gilt z.B. bei der Übernahme 
von Anbauflächen eines anderen Betriebes oder bei betriebsinternen 
Erweiterungen der Anbauflächen von personalintensiven Sonderkulturen.
Die Härtefallregelung kommt aber auch dann zum Einsatz, wenn sich 
aufgrund einer niedrigen regionalen Arbeitslosenquote die Erfüllung 
der Quote durch inländische Arbeitskräfte nicht erfüllen lässt.
Auch wenn angesichts der Arbeitsmarktlage jeder Versuch 
unternommen werden sollte, inländische Arbeitslose in 
Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln, hat sich jedoch gezeigt, 
dass sich der Bereich der landwirtschaftlichen Sonderkulturen nicht 
als Versuchsfeld des Bundesarbeitsministeriums eignet.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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