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Rachel: Forderungen nach aktiver Sterbehilfe sind verfehlt

Berlin (ots)

Zu der Forderung des saarländischen SPD-Chefs Heiko
Maas nach einer Zulassung der aktiven Sterbehilfe erklärt der 
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und 
Recht der modernen Medizin" Thomas Rachel MdB:
Heiko Maas hat sich für die Zulassung der aktiven Sterbehilfe 
ausgesprochen. Insbesondere bezog er sich auf "todkranke Menschen, 
die nur noch von Maschinen am Leben gehalten werden könnten". Ihnen 
solle ein "qualvolles Siechtum" erspart bleiben.
Diese Forderungen verkennen, dass todkranke Menschen bereits heute
lebenserhaltende medizinische Maßnahmen jederzeit untersagen können. 
Dies ist auch vorweg in so genannten Patientenverfügungen für den 
später eintretenden Fall der Nichteinwilligungsfähigkeit möglich. In 
diesen Fällen geht es aber nicht um aktive Sterbehilfe, also um 
aktive Tötung, sondern um den Wusch vieler Patienten, dem 
Sterbeprozess seinen Lauf zu lassen. Ärzte, Pfleger und Angehörige 
sind bereits heute dazu verpflichtet, diesen Wunsch zu respektieren. 
Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" hat in 
ihrem Bericht zudem gefordert, in diesem Bereich Rechtsklarheit zu 
schaffen und Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln.
Die aktive Tötung von Menschen ist kein zulässiger Weg, um ein 
"qualvolles Siechtum" zu vermeiden. Hier werden die Möglichkeiten der
Palliativmedizin und der Hospizarbeit ignoriert, durch die Leid und 
Schmerz gelindert und verhindern werden kann, dass die letzte 
Lebensphase als Qual empfunden wird. Deshalb hat die 
Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" den Ausbau 
der palliativmedizinischen Versorgung und der Hospize gefordert.
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