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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Göbel: Vertagung des BOS-Gesetzes führt nicht zur Verzögerung des Digitalfunks

Berlin (ots)

Anlässlich der Vertagung des Entwurfes eines
Gesetzes zur Errichtung einer Bundesanstalt für Digital im Bundesrat 
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB und der zuständige Berichterstatter Ralf Göbel 
MdB:
Die Vertagung der Beratung des Gesetzesentwurfs zur Errichtung 
einer Bundesanstalt für den Digitalfunk im Vermittlungsausschuss war 
notwendig, da der Gesetzentwurf erhebliche Mängel aufweist.
Eine von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgeführte Anhörung im 
Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 27. Juni 2005 hatte 
ergeben, dass das Gesetz fehler- und mangelhaft ist. In der Anhörung 
wurden  Verstöße gegen verfassungsrechtliche Grundsätze dargelegt.
Für die ordnungsgemäße Beteiligung der Länder sind die Satzung und 
der Abschluss des Verwaltungsabkommens vor der Verabschiedung des 
Gesetzes unverzichtbar. Auch seitens des Bundesrechnungshofs wurden 
gravierende rechtliche und haushaltsrechtliche Mängel vorgetragen.
Die Anhörung hatte verdeutlicht, dass dieser Gesetzentwurf die 
Einführung des Digitalfunks n i c h t beschleunigen würde. Die 
Errichtung der Bundesanstalt für Digitalfunk für BOS ist für das 
Weiterbetreiben des Vergabeverfahrens nicht erforderlich und hat auf 
die zügige Einführung eines modernen Digitalfunksystems für die 
Polizei, Feuerwehren und Rettungsdienste keinerlei Auswirkung.
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass kurz vor dem 
Start des geplanten Vergabeverfahrens für ein flächendeckendes 
bundeseinheitliches Bos-Digitalfunknetz in Deutschland 
Bundesinnenminister Otto Schily im Januar 2005 eine völlig neue 
Position aufgebaut hatte. Bis dahin war vereinbart, dass Bund und 
Ländern gemeinsam den Aufbau und Betrieb eines bundeseinheitlichen 
Digitalfunknetzes ausschreiben. Seit der Kehrtwendung von Januar will
Schily das Netz alleine betreiben, nur noch die Technik ausschreiben 
und den Betrieb an die bundeseigene DB-Telemathik vergeben. Dabei 
stellt der Bund ein Rumpfnetz mit einer Funkversorgung von 50 Prozent
der Fläche jedem Bundesland zur Verfügung. Die Länder tragen  die 
Kosten für die länderbedingten Erweiterungen und die dadurch 
verursachten Betriebskosten.
Von der Innenministerkonferenz ist dies am 18.03.2005 mehrheitlich
beschlossen worden. Einige Länder hatten sich allerdings wegen 
grundsätzlicher kartell-, vergabe- und europarechtlicher Probleme 
enthalten. Ein entsprechender Rechtsstreit eines Mitbewerbers ist im 
Übrigen derzeit  anhängig.
Das unabgestimmte Taktieren und der bewusste Verzicht auf eine 
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ländern durch 
Bundesinnenminister Schily sind die eigentliche Ursache für die 
Verzögerungen und die unendliche Geschichte der Einführung des 
BOS-Digitalfunks in Deutschland.
Die Vertagung des Gesetzesentwurfs zur Errichtung einer 
Bundesanstalt für Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit 
Sicherheitsaufgaben im Vermittlungsausschuss hat damit nichts zu tun.
Dadurch werden eher weitere Verzögerungen verhindert, da ungeklärt 
ist, ob nach Errichtung der Anstalt diese überhaupt wirksam in das 
Vergabeverfahren eintreten kann.
Angesichts der weitgehenden, auch finanziellen Gefahren aufgrund 
der mangelhaften Gesetzesvorlage ist ein sorgfältig nach 
rechtsstaatlichen Grundsätzen erarbeitetes Gesetz conditio sine qua 
non. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass ein 
verfassungskonformes Gesetz unmittelbar nach der Wahl auf den Weg 
gebracht werden kann.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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