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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Rachel: Der bioethische Diskurs muss auf demokratischer Ebene weitergehen

Berlin (ots)

Anlässlich der Übergabe des
Enquete-Kommissions-Berichts "Über den Stand der Arbeit" an 
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse erklärt der Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht
der modernen Medizin" Thomas Rachel MdB:
Mit der Übergabe des Berichts "Über den Stand der Arbeit" an 
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse am 07.09.2005 beendet die 
Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" ihre 
Tätigkeit.
Rückblickend kann die Arbeit der Enquete-Kommission als 
erfolgreich und produktiv bewertet werden. Allerdings konnten 
aufgrund der vorgezogenen Neuwahl und der damit einhergehenden 
verkürzten Arbeitszeit der Kommission nicht alle Themenbereiche 
umfassend genug bearbeitet werden.
Positiv hervorzuheben sind die Ergebnisse im Bericht 
"Menschenwürdig leben bis zuletzt", der auf Initiative der 
Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der 
Enquete-Kommission beraten wurde. Die Verbesserung der Versorgung 
sterbender und unheilbar kranker Personen in Deutschland war und 
bleibt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein besonderes Anliegen.
Von herausragender Bedeutung sind die beiden Zwischenberichte 
"Patientenverfügung" und "Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker
und Sterbender in Deutschland durch Palliativmedizin und 
Hospizarbeit". Die Berichte benennen Missstände und enthalten 
wertvolle Hinweise sowie eine Reihe detaillierter und fundierter 
Empfehlungen für den Gesetzgeber.
Die rechtliche Verankerung von Patientenverfügungen und die 
Schaffung von Rechtssicherheit auf diesem Gebiet ist eines unserer 
wichtigen Ziele gewesen. Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion fand die Enquete-Kommission einen 
Kompromiss zwischen den beim Thema "Reichweite" diametral 
entgegenstehenden Positionen. Die gefundene Lösung ist für alle 
tragbar. Sie stützt den Gedanken des Lebensschutzes, ohne das 
Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen unverhältnismäßig zu 
beschneiden.
Neben diesen beiden Berichten hat die Kommission zudem den 
Zwischenbericht "Organlebendspende" veröffentlicht und zwei 
gutachterliche Stellungnahmen für den Ausschuss "Gesundheit und 
soziale Sicherung" erstellt.
Der heute überreichte Bericht "Zum Stand der Arbeit" soll als 
Ersatz für den eigentlich geplanten Schlussbericht gelten und einen 
Überblick über den aktuellen Diskussionsstand in der Kommission 
geben. In Form von Sachstandsberichten werden die Themenfelder 
"Verteilungsgerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung (Allokation)",
"Ethik in der medizinischen und biowissenschaftlichen Forschung", 
"Menschenwürdig leben bis zuletzt" und "Transplantationsmedizin" 
vorgestellt und Desiderate formuliert, die auch in der zukünftigen 
Bioethikdiskussion in Deutschland eine große Rolle spielen werden.
Zu den nicht abgeschlossenen Arbeiten zählt der Berichtsteil der 
Themengruppe "Transplantationsmedizin" unter anderem das Thema 
"postmortale Organspende". Hier wird zu einer Aktivierung und 
Dokumentation der latenten Organspendebereitschaft geraten und als 
mögliche Lösungsansätze eine verbesserte Aufklärungs- und 
Öffentlichkeitsarbeit sowie eine Dokumentation der Willensbekundung 
empfohlen.
Der Berichtsteil der Themengruppe "Menschenwürdig leben bis 
zuletzt" weist darauf hin, dass der geplante Bericht zum Thema 
"Sterbehilfe" aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Deutschen 
Bundestages nicht mehr abgeschlossen werden konnte. Festgehalten 
werden kann jedoch, dass Einigung darüber bestand, dass die 
gegenwärtige Rechtslage zur aktiven Sterbehilfe in jedem Fall Bestand
haben sollte.
Der Berichtsteil der Themengruppe "Ethik in der 
biowissenschaftlichen und medizinischen Forschung" befasst sich 
vornehmlich mit der aktuellen Forschungslandschaft in der Medizin. 
Vor diesem Hintergrund werden Probleme der Forschung von Seite der 
Forscher und der Patienten benannt, Lücken hinsichtlich des Schutzes 
von Patienten und Probanden aus ethischer und rechtlicher Sicht 
herausgearbeitet und offene Fragen als Desiderate formuliert.
Bei dem Berichtsteil der Themengruppe "Allokation" handelt es sich
nach unserer Auffassung um einen politischen Schnellschuss von 
Rot-Grün, der inhaltlich wenig Substantielles aufzuweisen hat. Aus 
diesem Grund hat die CDU/CSU-Fraktion in der Enquete-Kommission dem 
Sachstandsbericht Allokation nicht zugestimmt und hierzu ein 
Sondervotum verfasst, in dem sie sich kritisch mit der 
Verfahrensweise auseinandersetzt, andererseits jedoch die 
Notwendigkeit einer eingehenden Auseinandersetzung mit dem Thema 
Verteilungsgerechtigkeit betont.
Neben diesem gibt es eine ganze Reihe weiterer Themen, die die 
Kommission in der verkürzten Wahlperiode nicht mehr behandeln konnte,
die jedoch einer gründlichen ethischen und rechtlichen Beschäftigung 
bedürfen. Hierzu gehören unter anderem die Nanobiotechnologie, die 
grüne Gentechnik und deren Auswirkungen auf den Menschen, die 
Perspektiven der molekularen Medizin zwischen Therapie und 
Verbesserung, Chimärenforschung sowie die neuen Entwicklungen der 
Stammzellforschung und des Klonens und vieles mehr.
Die Fülle dieser bestehenden bioethischen Fragen sowie der rasante 
wissenschaftliche Fortschritt, der seinerseits immer wieder neue 
ethische Fragen aufwirft, machen ein dauerhaftes und demokratisch 
legitimiertes bioethisches Gremium notwendig. Keine Alternative 
stellt der Nationale Ethikrat dar, da es sich bei diesem um ein 
Beratungsgremium des Bundeskanzlers handelt, das weder unabhängig 
noch unvoreingenommen agiert. Keine guten Voraussetzungen, wenn es um
die Lösung fundamentaler ethischer Fragen und Probleme geht.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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