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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Göbel: Maut-Debakel lässt grüßen

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Beschlussfassung einer
Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben im Innenausschuss des Deutschen Bundestages
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB und der zuständige Berichterstatter, Ralf Göbel
MdB:
Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde heute im
Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum
Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur
Errichtung einer Bundesanstalt für den BOS-Digitalfunk beschlossen.
Trotz Protestes der Opposition wurde die Anhörung für den 27. Juni
2005 terminiert mit der Folge, dass im Innenausschuss bereits am 28.
Juni 2005 einen Tag nach der Anhörung über den Entwurf Beschluss
gefasst werden soll. Trotz ernstzunehmender Bedenken soll das Gesetz
dann am 30. Juni 2005 „durchgepeitscht“ werden. Eine derartige
Behandlung des sowohl für die Sicherheit als auch für den
Wirtschaftsstandort Deutschland wichtigen Themas ist völlig
inakzeptabel.
Entgegen den Behauptungen von Rot-Grün ist der Abschluss des
Gesetzesverfahrens zum derzeitigen Zeitpunkt für den weiteren
Fortgang des Verfahrens beim Digitalfunk nicht erforderlich, und es
trifft auch nicht zu, dass bei den Ländern ein Konsens über das
Verfahren besteht. Wesentliche Weichen bei der Einführung des
Digitalfunks dürfen gegen den erklärten Willen der Länder nicht
gestellt werden. Ein einvernehmliches Vorgehen von Bund und Ländern
ist bei diesem Jahrhundertprojekt conditio sine qua non.
Das von Rot-Grün heute im Innenausschuss des Deutschen Bundestages
durchgesetzte Verfahren ist aber auch vor dem Hintergrund der
Stellungnahme des Bundesrechnungshofes skandalös.
Wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und eine Mehrzahl der Länder
hält auch der Bundesrechnungshof die Errichtung einer Bundesanstalt
zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Verbindliche Verträge mit den
Bundesländern über deren Beteiligung sowie Aufbau, Betrieb, Nutzung
und Finanzierung des Digitalfunkes müssen im Vorfeld geschlossen
werden. Der Gesetzentwurf sollte daher bis zum Abschluss der
entsprechenden Verwaltungsabkommen mit den Bundesländern
zurückgestellt werden.
Im Übrigen ist aber auch die Einrichtung einer B5 Stelle für den
Präsidenten der Bundesanstalt und zweier B2 Stellen für zwei
Vizepräsidenten nicht nachvollziehbar, da eine sachgerechte
Einstufung aufgrund mangelnder Informationen derzeit nicht möglich
ist. Dass auch hier Versorgungsmöglichkeiten geschaffen werden
sollen, ist zumindest vorstellbar.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt dafür ein, dass eine der
Bedeutung des Projektes angemessene sorgfältige Verhandlung der
Materie erfolgt. Es gibt weder aus fachlichen noch aus übergeordneten
Gründen Veranlassung, dieses Gesetzesvorhaben nicht in der gewohnten
sorgfältigen parlamentarischen Arbeitsweise zu behandeln.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

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