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Seiffert/Dautzenberg: Pfandbriefgesetz im Finanzausschuss verabschiedet

Berlin (ots)

Zur Verabschiedung des neuen Pfandbriefgesetzes
durch den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinz
Seiffert MdB, und der zuständige Berichterstatter, Leo Dautzenberg
MdB:
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute einstimmig
dem neuen Pfandbriefgesetz zugestimmt. Damit steht einer
Verabschiedung des Gesetzes durch das Plenum des Bundestages am
Donnerstag nichts mehr im Weg.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt dieses positive Signal für
den Finanzplatz Deutschland. Es ist der Union gelungen, sachgerechte
Lösungen für die Punkte durchzusetzen, die von ihr von Anfang an als
problematisch gesehen wurden.
Dies gilt insbesondere für die Frist, die den öffentlichen Banken
für den Übergang zum Beleihungswertverfahren eingeräumt wird. Es
wurde vereinbart, dass die öffentlichen Institute alte
Deckungsmassen, die nach anderen Verfahren bewertet wurden, bis Juni
2006 weiter verwenden dürfen – sofern sie vor dem 13.10.2004 in ein
Deckungsregister eingetragen waren. Zudem dürfen diese Sicherheiten
nur mit einem leichten Abschlag zur Deckung von Pfandbriefen
verwendet werden.
Die CDU/CSU-Fraktion hat sich auch mit ihrer Forderung durchsetzen
können, Hypotheken aus den USA, Kanada und Japan zur Deckung von
Pfandbriefen zuzulassen. Dies ermöglicht den deutschen
Pfandbriefemittenten eine bessere Risikodiversifizierung.
Für zwei traditionsreiche, kleine Pfandbriefbanken wurden
dauerhafte Ausnahmen von den Kapitalanforderungen des neuen Gesetzes
vereinbart. Weitere wichtige Änderungen gegenüber dem ursprünglichen
Gesetzentwurf wurden bei den Vorschriften zu Risikomanagement,
Transparenz und bei Schiffspfandbriefen vereinbart. Für
Nullcouponanleihen wurde eine Klarstellung in den Bericht des
Finanzausschusses aufgenommen.
Darüber hinaus wurde das Bundesfinanzministerium aufgefordert,
zeitnah mögliche Fortentwicklungen des Pfandbriefrechts zu
untersuchen. Dies betrifft etwa die mögliche Einführung von
Luftfahrtpfandbriefen oder von inflationsindexierten Pfandbriefen.
Lediglich bei der – nicht zum eigentlichen Pfandbriefgesetz
gehörenden – Änderung des § 18 KWG konnten sich CDU und CSU nicht
durchsetzen. Dieser Paragraph regelt, ab welcher Kredithöhe Banken
die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers prüfen müssen.
Die Grenze liegt bisher in Deutschland bei 250.000 Euro. Sie wird
fraktionsübergreifend als im internationalen Vergleich zu niedrig
betrachtet. Die Union wollte die Schwelle nachhaltig auf bis zu einer
Millionen Euro erhöhen. Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition hat
der Finanzausschuss eine Erhöhung auf bis zu 750.000 Euro
beschlossen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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