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Koschyk/Grindel: Nach Rot-Grün hätte verhafteter Islamist Daueraufenthalt bekommen können

Berlin (ots)

Zu den Auswirkungen der von Rot-Grün gewollten und
von der Union verhinderten Änderungen am Zuwanderungsgesetz auf den
Aufenthalt des wegen der Planung von Terroranschlägen verhafteten
Islamisten K. erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige
Berichterstatter Reinhard Grindel MdB:
Es war sehr wichtig, die die Union im Dezember die Aushebelung des
Zuwanderungskompromiss in wichtigen Punkten verhindert hat. Es muss
verhindert werden, dass gefährliche Ausländer durch Rot-Grün eine
Niederlassungserlaubnis, also einen unwiderruflichen Daueraufenthalt,
bekommen.
Wäre es im Dezember bei den ersten Änderungen am
Zuwanderungsgesetz nach dem Willen von Rot-Grün gegangen, hätte der
wegen der Planung von Terroranschlägen jetzt verhaftete Islamist K.,
ein als Flüchtling in Deutschland lebender irakischer
Staatsangehöriger, ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht erhalten
können. Ein weiteres aktuelles Beispiel ist der Mörder von Rudolph
Moshammer, ebenfalls ein irakischer Flüchtling, der aus dem
kriminellen Milieu stammte. Beide hätten nach Rot-Grün vom 1. Januar
an ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht bekommen können, weil
Rot-Grün immer weitere Vergünstigungen für Flüchtlinge wollte.
Inhaber des kleinen Asyls, die am 01.01. 2005 bereits seit drei
Jahren eine Aufenthaltsbefugnis besitzen, sollten nach einer neu
eingefügten Übergangsregelung ohne die sonst vorgesehene behördliche
Überprüfung sofort eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Ein gefährlicher Irrweg, den die Union glücklicherweise verhindert
hat. An diesen Beispielen zeigt sich ein weiteres Mal die
Unverzichtbarkeit der Union als Wächterin der Inneren Sicherheit bei
Zuwanderungsfragen und das schwach ausgeprägte
Verantwortungsbewusstsein bei Rot-Grün.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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