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Schäuble/Bosbach: Luftsicherheitsgesetz nur auf sicherer verfassungsrechtlicher Grundlage

Berlin (ots)

Zur Kritik von Bundespräsident Köhler am
Luftsicherheitsgesetz der Regierungskoalition erklären die
stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Wolfgang Schäuble MdB, und Wolfgang Bosbach MdB:
Die Bedenken des Bundespräsidenten gegen das Luftsicherheitsgesetz
bestätigen, was nahezu alle Verfassungsrechtler und die Union von
Anfang an erklärt haben: Das Luftsicherheitsgesetz begegnet ohne eine
Änderung des Grundgesetzes schweren verfassungsrechtlichen Bedenken.
Gegen diese Rechtsauffassung und den Sachverstand des
Verteidigungsministeriums haben Bundeskanzler Gerhard Schröder und
Verfassungsminister Otto Schily aus Angst vor dem grünen
Koalitionspartner auf die notwendige Verfassungsänderung verzichtet.
Die Sicherheit der Menschen darf aber weder einem brüchigen
Koalitionsfrieden noch verbohrter Ideologie untergeordnet werden. Wir
brauchen klare Regelungen für Einsätze der Bundeswehr im Innern, wenn
nur sie die Fähigkeiten hat, z.B. einen terroristischen Angriff
abzuwehren, und die entsprechende Änderung unseres Grundgesetzes. Die
Union wird daher in den nächsten Tagen über eine Normenkontrollklage
beim Bundesverfassungsgericht entscheiden. Vor allem die Soldatinnen
und Soldaten der Bundeswehr dürfen nicht in einer rechtlichen
Grauzone handeln. Sie haben vielmehr ein Recht darauf, dass ihr
Handeln verfassungsrechtlich abgesichert ist. Es ist fatal, dass
kalkulierter Verfassungsbruch immer öfter zum Kennzeichen rot-grünen
Regierungshandelns wird, wie schon die Brachialaktionen im Bundesrat
zum Zuwanderungsgesetz und im Bundestag bei der Manipulation der
Mehrheiten im Vermittlungsausschuss gezeigt haben.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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