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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Kaupa: Warnsignal und satte Knöllchen beim Verkauf von Spirituosen an Minderjährige

Berlin (ots)

Zum unverminderten Anstieg des Alkoholkonsums bei
Kindern und Jugendlichen erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Gerlinde Kaupa MdB:
Der Trend zu vermehrtem Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen
ist ungebremst. Alkoholräusche und Trunkenheit dürfen daher nicht
bagatellisiert und als harmlose Jugendsünde abgetan werden.
„Komasaufen“ darf nicht Partyalltag werden!
Erst im Sommer will die Bundesregierung überprüfen, ob die
Einführung der Sondersteuer auf Alkopops Erfolg gebracht haben wird
und die Konsumzahlen der alkoholischen Mischgetränke gesunken sein
werden. Doch die Sondersteuer als alleiniges Mittel, die Kinder und
Jugendlichen vom Alkoholtrinken abzuhalten, ist bei weitem nicht
ausreichend.
Nach wie vor ist es für Minderjährige nahezu ein Kinderspiel,
alkoholische Getränke käuflich zu erwerben. Der Einzelhandel kommt
seiner Selbstverpflichtung nur schwerlich nach, das Verkaufspersonal
zu schulen und auf seine gesellschaftliche Verantwortung hinzuweisen.
Meist wird die Ware gescannt ohne sich die Kunden anzusehen und ohne
sich beim Verkauf von Alkohol des Alters des Käufers zu vergewissern.
Hilfreich sind hier die bereits in der Schweiz erfolgreich erprobten
im Kassensystem eingebauten elektronischen Kontrollhinweise über die
Strichcodes, wenn ein alkoholisches Getränk gescannt wird. Ein
Piepton fordert das Verkaufspersonal auf, bei der jugendlichen
Kundschaft einen Ausweis zu verlangen. So können auch in der Hektik
an der Kasse die Kontrolle und die Verantwortung nicht zu kurz
kommen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Auch in Deutschland
müssen Industrie und Handel endlich ihrer Verantwortung gerecht
werden!
Ebenso gefordert in ihrer Verantwortung sind die Kommunen. So
sollten Kontrollen bei Lebensmittelläden, Kiosken und Tankstellen in
Zukunft zur Tagesordnung gehören wie das Aufschreiben von
Falschparkzetteln. Mit satten Knöllchen und Bußgeldbescheiden, die
beim Verkauf von Spirituosen an Minderjährige bis zu 50.000 Euro
betragen können, kann die strikte Umsetzung und Einhaltung des
Jugendschutzgesetzes untermauert werden. Nur wenn alle
gesellschaftlichen Kräfte ihrer Pflicht nachkommen und dem
Jugendschutzgesetz zur konsequenten Wahrnehmung verhelfen, kann der
Krake Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen wirkungsvoll
begegnet werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Fax: (030) 227-56660
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