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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bosbach/Koschyk/Grindel: Bei erneuter Vermittlung zum Aufenthaltsgesetz sollte Rot-Grün Vernunft walten lassen

Berlin (ots)

Zur beabsichtigten erneuten Anrufung des
Vermittlungsausschusses beim 1. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz
durch die Bundesregierung erklären der stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach MdB, der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel,
MdB:
Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung in Sachen
Aufenthaltsgesetz erneut den Vermittlungsausschuss anrufen will, um
doch noch zu einem Vermittlungsergebnis zu kommen. Wir nehmen dies
als Zeichen, dass Rot-Grün zur Vernunft kommen und von seinen
unakzeptablen Nachforderungen beim „kleinen Asyl“ Abstand nehmen
will. Während bei den anderen Fragen bereits beim ersten Versuch eine
Einigung möglich gewesen wäre, legte die Koalition offenbar auf den
einen Punkt so entscheidenden Wert, dass sie das Scheitern des
gesamten Gesetzes in Kauf genommen hat. Rot-Grün muss wissen, dass
für die Union auch beim zweiten Vermittlungsversuch dieser Punkt
nicht verhandelbar sein würde. Mit uns wird es in diesem Punkt auch
keine Umgehungsversuche oder gruppenbezogene Ausnahmereglungen (z.B.
für Iraker oder Afghanen) geben, die in Wahrheit auf die Einführung
einer grundsätzlichen Altfallregelung hinauslaufen. Die Union wird es
insbesondere auch nicht zulassen, dass sicherheitsgefährdende
Ausländer mittels der rot-grünen Regelung in einen Daueraufenthalt
rutschen. Wir begrüßen auch die - wenn auch späte Einsicht -, dass
das nach den Scheitern der ersten Vermittlung in dieser Woche in den
Bundestag eingebrachte Gesetz mit großer Wahrscheinlichkeit
verfassungswidrig ist. Mit diesem Gesetz wollen Bündnis 90/Die Grünen
den Versuch unternehmen, durch Verzicht auf diverse
Verfahrensregelungen die Zustimmungsfreiheit des Gesetzes
sicherzustellen. Verschiedene Anliegen der Union, denen Rot-Grün
bereits zugestimmt hatte, sind darin nicht mehr berücksichtigt.
Unverändert geblieben ist insbesondere die Regelung, nach der Inhaber
des Kleinen Asyls im Ergebnis bereits nach drei Jahren
Aufenthaltsbefugnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten sollen. Die
Union lehnt diesen Gesetzentwurf daher vehement ab.
Wir sind auf das Angebot von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
gespannt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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