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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Heinen: Erhebliche Mängel führen zur Ablehnung

Berlin (ots)

Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung zur Neuordnung des Lebensmittel- und
Futtermittelrechts erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB:
Auch die 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur
Neuordnung des Lebens- und Futtermittelrechts – wie schon die
Anhörung zu diesem Gesetz am 20. Oktober 2005 - haben gezeigt, wo die
wesentlichen Kritikpunkte liegen:
• Das Gesetz ist völlig unübersichtlich, so dass der praktische
Umgang für den Rechtsanwender in der Lebens- und
Futtermittelwirtschaft sowie in der Verwaltung gegenüber dem
bisherigen Zustand deutlich erschwert wird.
• Die Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrecht enthält
über 150 Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen, so dass
Entscheidungen in diesem Bereich weitgehend ohne Beteiligung des
Bundestages und allein von Bundesregierung und Bundesrat getroffen
werden. Drüber hinaus sind die Ermächtigungsnormen nicht hinreichen
bestimmt.
• Der durch den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen
eingefügte Informationsanspruch der Verbraucher gegenüber der Behörde
ist lediglich Flickwerk und entspricht nicht einem schon mehrfach von
der Regierung versprochenen umfassenden eigenständigen
Verbraucherinformationsgesetz, das vor allem auch auf sonstige
gewerbliche Produktionsbereiche anwendbar ist.
In unserem Entschließungsantrag haben wir deshalb die
Bundesregierung u.a. aufgefordert,
•	die Struktur des Gesetzes grundlegend redaktionell so zu
überarbeiten, dass das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zwar in
einem Gesetzbuch, aber in vollständig getrennten Kapiteln behandelt
wird,
•	die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verordnungsermächtigungen
einzugrenzen und zu präzisieren,
• darzulegen, wie sie künftig die Verbraucherinformationsrechte
außerhalb des Lebensmittel- und Futtermittelbereichs regeln möchte
und wie die inhaltliche Verzahnung mit dem geplanten
Informationsfreiheitsgesetz erfolgt. Inhaltlich haben wir zum einen
eine Veränderung des Anspruchs auf Informationen dahingehend
gefordert, dass die Informationen bei vertretbarem Aufwand
verständlich zur Verfügung zu stellen sind und zum zweiten einen
Ausschluss des Informationsanspruchs auch während eines laufenden
Verwaltungsverfahrens verlangt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

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