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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Rachel: Zypries Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung birgt Gefahren

Berlin (ots)

Zum Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung der
Bundesjustizministerin Zypries erklärt der Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der
modernen Medizin", Thomas Rachel MdB:
CDU/CSU sprechen sich für eine Stärkung der Patientenverfügung und
für deren gesetzliche Verankerung aus. Dies entspricht unserem
Gedanken, sowohl die Menschen in ihren existenziellen Lebenslagen
ernst zu nehmen, als auch die Gesundheit und das Leben der Menschen
zu schützen.
Der Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerin zur
Patientenverfügung verzichtet weitgehend auf Vorschriften zum Schutz
des Patienten und schafft Missbrauchsgefahren.
Weder sieht der Vorschlag eine Begrenzung der Reichweite für
Patientenverfügungen vor, noch regelt er zufrieden stellend die
Umsetzung von Patientenverfügung und mutmaßlichem Willen. Besonderer
Mangel des Entwurfes ist das Fehlen jeglicher Formvorschriften. Der
Patient sollte vor unüberlegten und zu weitreichenden Verfügungen
geschützt sein. Die Situationen, in der die Entscheidung über die
lebenserhaltende Maßnahme gefällt wird, ist schwer antizipierbar und
der Erklärende meist kaum in der Lage, die Schwere des Eingriffs und
seines Leidens sowie seinen Wunsch zu leben im Voraus zu beurteilen.
Der Entwurf übersieht diese Besonderheit von Vorausverfügungen, die
eine außerordentliche Vorsicht erfordern. Dies wiegt besonders
schwer, wenn die Behandlung einer heilbaren Krankheit untersagt wird.
Daher hat sich die Enquete- Kommission "Ethik und Recht der modernen
Medizin" im Gegensatz zum Zypries-Entwurf für eine Einschränkung auf
irreversible und zum Tode führende Grundleiden ausgesprochen.
Der Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerien verzichtet ferner
auf eine zwingende Schriftform für Patientenverfügungen. Dies
verkennt die Bedeutung einer lebensbeendenden Nichteinwilligung in
eine medizinische Maßnahme. Es entsteht ein Wertungswiderspruch zu
anderen Formerfordernissen des Bürgerlichen Gesetzbuches, das selbst
für Grundstückskäufe und Schenkungen strengere Formen vorsieht. Geht
es um Entscheidungen über Leben und Tod, sollte der Erklärende erst
Recht vor Übereilung, Missdeutung und Missbrauch geschützt werden.
Die Schriftform sollte daher unerlässlich sein.
Bedenklich ist zudem die Ausweitung des mutmaßlichen Willens.
Unbegrenzt soll ohne vormundschaftsgerichtliche Kontrolle ein
vermuteter Wille ausreichen, um lebensnotwendige Maßnahmen zu
unterlassen. Voraussetzung ist lediglich die Entscheidung eines
Bevollmächtigten oder die des Arztes und des Betreuers. Dieser
Vorschlag offenbart eine gefährliche Tendenz: Die Ansichten und
Wertvorstellungen Dritter entscheiden zunehmend über lebenserhaltende
Maßnahmen, nicht mehr der Patient.
Der Gesetzentwurf hätte mehr Rechtssicherheit schaffen sollen.
Dieses Ziel hat die Bundesjustizministerin verfehlt. Wir fordern
daher eine Nachbesserung, die auch dem Gedanken des Lebensschutzes
Rechnung trägt und mit mehr Achtsamkeit mit möglichen Gefahren des
Missbrauchs umgeht.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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