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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Kaupa/Weiß: Verbesserter Versicherungsschutz für das Ehrenamt

Berlin (ots)

Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur
„Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes
bürgerschaftlich Engagierter“ erklären die zuständigen
Berichterstatter der CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Ausschuss
Gesundheit und Soziale Sicherung, Gerlinde Kaupa MdB und Gerald Weiß
MdB:
Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung der Fraktionen der
Regierung und der CDU/CSU ein Gesetz beschlossen, mit dem der
Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte weiter
komplettiert wird. Damit kommt das Parlament dem Auftrag der
Enquetekommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ nach,
auf diesem Gebiet zu Verbesserungen zu kommen.
So sind zukünftig u.a. ehrenamtlich tätige Vereins-vorstände,
ehrenamtliche Helfer in Rettungsunternehmen oder bürgerschaftlich
Engagierte in privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit
Zustimmung von öffentlich rechtlichen Institutionen besser gegen die
Risiken eines Unfalls abgesichert. Die Kosten sind von den
Versicherten, den Vereinen oder Organisationen zu tragen. Nach
vorläufigen Schätzungen werden sie sich pro Versicherten auf 2 – 3 €
pro Jahr belaufen. Dies ist im Verhältnis zur der dadurch erlangten
Absicherung gegen Unfälle ein durchaus zu vertretender Aufwand.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Gemeinschaft engagieren,
müssen wissen, daß sie sich im Falle eines Unfalls auch auf die
Gemeinschaft verlassen können, für die sie sich eingesetzt haben.
Bürgerschaftliches Engagement ist häufig mit Risiken verbunden,
deren sich der Einzelne, aber auch Vereine und Organisationen nicht
hinreichend bewußt sind. Private Versicherungen, dies hat sich in der
Vergangenheit gezeigt, decken nicht alle Risiken ab. Mehrere
Bundesländer haben deshalb mit der Versicherungswirtschaft
Rahmenvereinbarungen mit Versicherungsträgern geschlossen, um
weitgehend Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige zu erreichen.
Das jetzt verabschiedete Gesetz erweitert den Personenkreis und
bringt zusätzliche Leistungen. Die Praxis wird zeigen müssen, wo noch
Defizite auftreten, welche Personengruppen noch nicht erfaßt sind, wo
vom Gesetzgeber noch Maßnahmen zu ergreifen sind. Wir haben
beispielsweise noch keine gesicherte Erkenntnis darüber, ob Schieds-
, Kampf- und Wartungsrichter von der Regelung profitieren werden.
Deren Absicherung ist von uns auf jeden Fall gewollt.
Entschiedene Kritik übt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion an der
wettbewerbsverzerrenden Zuständigkeitszuordnung von Unfallkassen und
Berufsgenossenschaften für Unternehmen im öffentlichen Besitz. Die
getroffene Fehlentscheidung, die nichts mit dem Unfallschutz
bürgerschaftlich Engagierter zu tun hat, muss bei der großen Reform
der Unfallversicherung korrigiert werden.
Die Bundesregierung soll nach Auffassung der Union spätestens im
Frühjahr 2006 ein Konzept für eine umfassende und nachhaltige Reform
der gesetzlichen Unfallversicherung vorlegen. Der Bundesrat hat schon
vor mehr als einem Jahr verlangt, dass dies im Zuge einer
Gesamtreform der sozialen Sicherungssysteme geschieht. Mit diesem
Konzept soll auf die Entwicklungen im europäischen Binnenmarkt
reagiert werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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